Ratsprotokoll vom 3. März 1868

zuzumitteln sind. Nach Ableben der Frau Elise Dukart geht die Verleihung an die jeweilige Gemeinde- Vorstehung über. Die 3. Stiftung, welche Frau Elise Dukart machte führt den Namen Elisabeth Dukart' sche Stiftung für arme Blin- de, und hat Frau Elise Dukart hiezu und Metal Obligation pr 1000 fl der Gemeindevorste- hung übergeben, welche eben falls in der Depositenkasse hinterlegt wurde. Die In- teressen von dieser Obligati- on hat sich Frau Elise Dukart für ihre Lebensdauer vor- behalten, nach ihrem Able- ben aber hat auf diesen Interessengenuß eine ar- me blinde Person Anspruch, und es ist ihr dieser Interes- senbetrag in monatlichen Raten auszubezalen. Das Verleihungsrecht steht dem Gemeinderathe zu. Diese Stiftungen sind für die Stadt Steyr von großer Be- deutung, denn wir haben in neuerer Zeit, ohnedieß die traurige Thatsache zu kon- statiren, daß bey der wach- senden Zahl der Armen die Zahl derjenigen abgenommen

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