Ratsprotokoll vom 3. März 1868

berufen, welche sich durch mindestens 15 Jahre mit treuer Dienstleistung in einem und demselben Hause und sittlichen Betragen auszuweisen vermögen. Dienstboten denen bereits einmal ein solcher jährlicher Stiftungsbetrag verliehen wurde, kann erst nach Ablauf von weiteren 10 Jahren, wenn sie sich noch in demselben Dienstorte befinden, ein Stiftungsbetrag wieder verliehen werden, und sollte sich der Fall ereignen, daß sich in einem Jahre nicht fünf Bewerber melden sollten, so haben auf diese Stiftung auch männliche Dienstboten mit langjähriger treuer Dienstleistung Anspruch. Wegen Verleihung dieser Stiftungsbeträge ist alljährlich im Monate Oktober eine Kundmachung zu erlaßen u. Bewerber zur Hereingabe ihrer Gesuche an die Gemeindevorstehung aufzufordern, welche dort zu sammeln, und mit Anfang des Monats Norember der Stifterin Frau Elise Dukart, welche sich auf Lebensdauer das Verleihungsrecht vorbehalten hat,

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2