Ehegatten zugedacht, so daß dieses Kapital in das unbe- schränkte Eigenthum des Mil- denversorgungsfondes erst nach dem Ableben der Frau Elisabeth und ihres Gatten Alexander Dukart übergeht. Frau Elisabeth Dukart hat auch die genaue Verwendung dieses Kapitales vorgezeichnet, und bestimmt, daß von diesem Kapitale ein solcher Betrag ausgeworfen werde, daß jährlich am 19. November im Bürgerspitale für das Seelenheil der Geschenkge- berin eine heilige Messe ge- lesen werde, welcher die Pfründner beizuwohnen ha- ben, und daß darnach an die sem Tage den Pfründnern 50 fl vertheilt werden sollen. Der nach Abzug für diese Stif- tung noch verbleibende Kapi- tals-Rest hat zum Umbaue des Bürgerspitales in einem be- quem wohnenden Zustand für verarmte Bürger u. Bürge- rinnen verwendet zu werden. Diese obige Stiftung hat den Namen Elisabeth Dukart'sche Stiftung zu führen. Die Gemeindevorstehung hat den Schenkungsvertrag am 25. Februar des gedachten Inhaltes
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2