Ratsprotokoll vom 3. März 1868

Ehegatten zugedacht, so daß dieses Kapital in das unbeschränkte Eigenthum des Mildenversorgungsfondes erst nach dem Ableben der Frau Elisabeth und ihres Gatten Alexander Dukart übergeht. Frau Elisabeth Dukart hat auch die genaue Verwendung dieses Kapitales vorgezeichnet, und bestimmt, daß von diesem Kapitale ein solcher Betrag ausgeworfen werde, daß jährlich am 19. November im Bürgerspitale für das Seelenheil der Geschenkgeberin eine heilige Messe gelesen werde, welcher die Pfründner beizuwohnen haben, und daß darnach an die sem Tage den Pfründnern 50 fl vertheilt werden sollen. Der nach Abzug für diese Stiftung noch verbleibende Kapitals-Rest hat zum Umbaue des Bürgerspitales in einem bequem wohnenden Zustand für verarmte Bürger u. Bürgerinnen verwendet zu werden. Diese obige Stiftung hat den Namen Elisabeth Dukart'sche Stiftung zu führen. Die Gemeindevorstehung hat den Schenkungsvertrag am 25. Februar des gedachten Inhaltes

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