denen zu errichten. Ich halte dieß’ für das Andenken des Verstorbenen um so nothwendiger, als er es war, der wie wir alle wissen, die Stadtpfarrkirche so sehr ausgeschmückt hat. Sollte sich aus dieser Subscription, wie ich nicht zweifle, ein Überschuß ergeben, so sey derselbe zu einer Stiftung unter dem Namen Alois Zweythurm'schr Stiftung in der Weise zu verwenden, daß jährlich am 10ten Febr. als den Sterbetage dieses hochverehrten Mannes Arme betheilt werden, welche der jeweilige Gemeinderath als zu betheiligen zu bezeichnen findet. Ich halte diese Stiftung aus dem Grunde für geziemend, damit die Erinnerung und das Andenken verbleibe, daß der Verstorbene der Armuth so reichlich gespendet hat, daß er selbst nicht in der Lage war, nach seinem Hinscheiden noch ferners für die Armen zu sorgen. Diese Antrage wurden einhellig zum Beschluße erhoben. Nr. 1008. Der Herr Gemeinderath Johann Haratzmüller hat
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