Tage durch die am Stadtpfarrthurme ausgesteckte rothe Fahne, u bey der Nacht durch die dort ausgehängte beleuchtete Laterne zu bezeichnen: Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen, u. beschlossen, denselben öffentlich kundzumachen, und den Turnrath insbesondere hievon zu verständigen. Für die II Section trägt vor: Herr Gemeinderath Carl Edelbauer. 117. Relation das städtischen Kasseamtes über das Resultat der Bier Consumtion in Steyr im Solarjahre 1867 und die für die Perception der Verzehrungsteuer Gemeinde Zuschläge bey der Ein– Aus– und Durchfuhr den bestellten Einnehmern u. Kontroleuren gebührenden Remunerationen. Antrag Diese Relation wird zur Wissenschaft genommen, u werden nach Vorschrift der Instruktion vom 20t. Oktober 856 für die Perception der Verzehrungssteuer Gemeinde Zuschläge bey der Bier Ein– und Ausfuhr den aufgestellten Einnehmern u. kontrollirenden Schrankenziehern folgende 5% Remunerationen be-
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