Für die II Section trägt vor: Obman Herr Gemeinderath Josef Theißig. 5453. Ausweis über die aus Anlaß des am 15. Novbr 1867 im Hause N° 207 in Reichenschwall zum Ausbruch gekommenen Feuers zu denselben abgeführten Löschrequisiten Antrag. Im Grunde des §. 34 der städtischen Feuerlösch Ordnung sey das Kassaamt anzuweisen, die ausgezeigten Prämien pr 5 fl an die Betreffenden gegen Bestätigung auszubezalen. Angenommen. 5668. Ausweis über die aus Anlaß des am 2. Dezember d.J. Abends zu Christkindl gehabten Schadenfeuers zu denselben abgeführten städtischen Löschrequisiten. Die Section beantragt in Gemäßheit des §. 49 der städtischen Feuerlösch-Ordnung die Auszahlung der Prämien für Zuführung der Feuerspritze nebst Amperwagen an Ignaz Huemmer mit 9 fl dann Trinkgeld für den Knecht Georg Huemmer u. Andreas Obermayr à 1 fl zus. 2 fl durch das städtische Kassaamt, welcher Antrag zum Beschluße erhoben wurde.
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