nach sodan die Möglichkeit geboten wäre, bereits im Jahre 1868 die Pflasterung einer größeren Strecke mit Granitwürfel in Ausfüh- rung zu bringen. Das Comité stellt weiters noch folgende Anträge: Zum Behufe der Bedeckung der Bedürfniße der Stadtkasse mit Inbegriff der Schulko- sten sind im Jahre 1868 von den hiesigen Steuerpflichti- gen folgende Umlagen einzuheben: a. Eine Umlage von sämmtli- chen direkten Steuern ohne Zuschläge mit 35 Procent, b. die bisherige 20 proc. Um- lage von der Verzehrungs- steuer ohne Zuschläge für die hierortige Consumtion von Bier, Wein, Obstmost u. Fleisch. c. die bisherigen Gebäude Zinskreuzer von Zinsungen bis 100 fl mit 2% bis 200 fl mit 3 1/2% und über 200 fl mit 5%. Zur Gesetzmäßigkeit der sub a benannten 35 % Umlage von den direkten Steuern ist nach Vorschrift des §. 50 Punkt 3 des städt. Gemeinde Statutes vom 18 Jänner 867 die
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