schaft Voglsang nach Inhalt des Coons Protokolls und dem vorliegenden Plane in der Art genehmigen, daß denselben für die ungehinderte Benützung dieser Brücke für Fußgänger, und für Fuhrwerke von Seite der Stadtkommune in dringenden Fällen oder bey Vorname von Brückenreparaturen ein Entschädigungsbetrag gleich den Erhaltungskosten des Voglsangsteges nach einem 10 jährigen durchschnitt geleistet werde, da dieser Steg für die Zukunft entbehrlich wird. Rücksichtlich der Entschädigung für den von Seite der Herrn Bauführer zur Zufahrtsstrasse abzutretenden Grund vom Riesengarten wird denselben die unentgeldliche Benutzung des nächst dem Voglsangstege und dem Garten des Herrn Joach. Gschaider und der Gasfabrik gelegenen städtischen Grundes in der Art eingeräumt, daß die Ausgangsthüren von den benannten Gärten nicht mit Materiale u. dergl. verlegt werden dürfen, sondern stets frey bleiben müssen. Übrigens kan dieser Grund
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