schaft Voglsang nach Inhalt des Coons Protokolls und dem vorliegenden Plane in der Art genehmigen, daß densel- ben für die ungehinderte Be- nützung dieser Brücke für Fußgänger, und für Fuhrwer- ke von Seite der Stadtkommune in dringenden Fällen oder bey Vorname von Brückenrepa- raturen ein Entschädigungs- betrag gleich den Erhaltungs- kosten des Voglsangsteges nach einem 10 jährigen durchschnitt geleistet wer- de, da dieser Steg für die Zukunft entbehrlich wird. Rücksichtlich der Entschädigung für den von Seite der Herrn Bauführer zur Zufahrtsstras- se abzutretenden Grund vom Riesengarten wird den- selben die unentgeldliche Be- nutzung des nächst dem Vogl- sangstege und dem Garten des Herrn Joach. Gschaider und der Gasfabrik gelegenen städtischen Grundes in der Art eingeräumt, daß die Ausgangsthüren von den be- nannten Gärten nicht mit Materiale u. dergl. verlegt werden dürfen, sondern stets frey bleiben müssen. Übrigens kan dieser Grund
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2