renden Sohn Ferdinand Würz. Beide Jünglinge besitzen die stiftbriefmäßigen Eigenschaften, und weisen einen lobenswerthen Fortgang und sittliches musterhaftes Betragen nach; — was die Vermögensverhältniße der beiden Bewerber betrifft, so halten selbe gleichen Schritt, es müssen daher bezüglich der Würdigkeit zum Genuße dieses Stipendiums an einen der beiden Bewerber die vorgelegten Semestral Zeugniße zur Basis dienen. Nachdem nun nach den der Competenten Tabelle angeschlossenen Zeugnißen Ferdinand Würz I. Klasse mit Vorzug Loc. N° 5, u. Florian Buchinger blos I. Klasse Loc. N° 21 unter 31 Mitschüler nachweiset, so stellt die Section den Antrag: Der löbl. Gemeinderath wolle mit Rücksicht auf die bessere Verdienstklasse den Jüngling Ferdinand Würz der hohen kk. Statthalterey auf dieses Stipendium präsentiren. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 5345. Das städtische Kasseamt überreicht die Präliminarien
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2