renden Sohn Ferdinand Würz. Beide Jünglinge besitzen die stiftbriefmäßigen Eigenschaf- ten, und weisen einen lobens- werthen Fortgang und sittli- ches musterhaftes Betragen nach; — was die Vermögensver- hältniße der beiden Bewer- ber betrifft, so halten selbe gleichen Schritt, es müssen daher bezüglich der Würdig- keit zum Genuße dieses Stipen- diums an einen der beiden Be- werber die vorgelegten Semestral Zeugniße zur Ba- sis dienen. Nachdem nun nach den der Compe- tenten Tabelle angeschlossenen Zeugnißen Ferdinand Würz I. Klasse mit Vorzug Loc. N° 5, u. Florian Buchinger blos I. Klas- se Loc. N° 21 unter 31 Mitschüler nachweiset, so stellt die Section den Antrag: Der löbl. Gemeinderath wolle mit Rücksicht auf die bessere Verdienstklasse den Jüngling Ferdinand Würz der hohen kk. Statthalterey auf dieses Stipendium präsentiren. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 5345. Das städtische Kasseamt überreicht die Präliminarien
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2