zulegen, die bezügliche Kund- machung zu erlassen, und nach Ablauf dieser Frist durch ein von dem Herrn Bürger- meister zu bestimmendes Comité zu prüfen, u. sonach in aus- serordentlicher Sitzung durch den Gemeinderath endgiltig festzustellen. Die summarische Bedeckungs- Nachweisung ist nach Vor- schrift an die hohe kk. Statt- halterey zu leiten. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 5375. Das städtische Kasseamt überreicht den Abschluß des Stadtkasse-Journals für den Monat October 1867. Wird auf Grund der von den Herren Gemeinderäthen Theißig und Edelbauer vorgenommenen Revision und des constatierten richtigen Befundes in allen Einnams u Ausgabe Rubriken gemeinderäthlich genehmigt. Für die II. Section trägt vor: Obmann Herr Gemeinderath Josef Haller. 5118 Gesuch des Martin Weiß um Bewilligung eines alten Brü- ckenholzes. Wurde der Antrag, dem Bittstel- ler wir im Vorjahre 1 Klafter weiche 18" Scheiter zu bewilligen
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