Ratsprotokoll vom 16. November 1867

zulegen, die bezügliche Kundmachung zu erlassen, und nach Ablauf dieser Frist durch ein von dem Herrn Bürgermeister zu bestimmendes Comité zu prüfen, u. sonach in ausserordentlicher Sitzung durch den Gemeinderath endgiltig festzustellen. Die summarische BedeckungsNachweisung ist nach Vorschrift an die hohe kk. Statthalterey zu leiten. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. 5375. Das städtische Kasseamt überreicht den Abschluß des Stadtkasse-Journals für den Monat October 1867. Wird auf Grund der von den Herren Gemeinderäthen Theißig und Edelbauer vorgenommenen Revision und des constatierten richtigen Befundes in allen Einnams u Ausgabe Rubriken gemeinderäthlich genehmigt. Für die II. Section trägt vor: Obmann Herr Gemeinderath Josef Haller. 5118 Gesuch des Martin Weiß um Bewilligung eines alten Brückenholzes. Wurde der Antrag, dem Bittsteller wir im Vorjahre 1 Klafter weiche 18" Scheiter zu bewilligen

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