Ratsprotokoll vom 25. Oktober 1867

Antrag Nachdem die vorliegende Rechnung von Seite der Finanz Section geprüft und richtig befunden wurde, so ist selbe den einverleibten Bezirken Steyr, Neuhofen, Kremsmünster und Weyer auszugsweise mit dem Ersuchen mitzutheilen, die auf selbe entfallenden Kosten durch die betreffenden mitkonkurrirenden Gemeinden eingeben zu lassen, und zur Deckung des von der Stadtkassa geleisteten Vorschußes hieher in Abfuhr zu bringen. Um bezüglich der zimentirten Gebäude und der hiefür eingeflossenen Abhaimungsgebüren eine entsprechende Kontrolle zu erzielen, stellt die Section den weiteren Antrag: der löbl. Gemeinderath wolle beschließen: Es sey jede Zimentirung von Fässer vom Eigenthümer derselben im Amte anzumelden, hierüber die Vormerkung zu pflegen, eine Anweisung mit dem Auftrage an die Zimentirungs Station zur Vorname der Zimentirung auszufertigen, auf selbe vom Zimentierungsamte die Zahl der Gebäude und deren Inhalt nebst hiefür eingeho-

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