Ratsprotokoll vom 11. Oktober 1867

diesen Adressen ausgesprochene Überzeugung, und könnten nur Wort für Wort das wiederhohlen, was in denselben dem hohen Abgeordneten Hause bereits vorliegt. Wir zählen uns sämmtlich zu christlichen Familienvätern, denen die Religion heilig ist, wir erblicken in der religiösen Erziehung unserer Kinder die sittliche Grundlage für das Heil unserer Familie u. wir wurden mit Mannesmuth einstehen, wenn unserer religiösen Überzeugung von irgend welcher Seite nahe getreten würde, diese unsere christliche Überzeugung ist aber nicht erst seit Abschluß des Konkordates. Wir sind und bewusst daß wir dieselbe schon vor dem Abschluße des Konkordates in uns trugen, weßhalb sie unabhängig ist, von jenem Vertrage der Kirche mit der Staatsgewalt, Concordat genant, welcher eine exceptionelle Macht im Staate geschaffen, und der Kirche ein äußeres Regiment eingeräumt hat, wovon unsere christliche Gesinnung u. unsere religiöse Überzeugung nicht berührt würde, das aber der

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