Ratsprotokoll vom 30. August 1867

Insbesondere wird auch das Ver- both des Schnellfahrens über die Brücken der Stadt häufig nicht beachtet, weßhalb ich den An- tragstelle: Es sey das Verboth des soge- nannten Schnellfahrens neuer- lich zu erlaßen, u. es sey jeder der dawider handelt, insofer- ne sich seine Handlungsweise nicht zur gerichtlichen Com- petenz eignet, mit einer Geld- strafe von 5 bis zu 50 fl even- tuell zu einer Arreststrafe von 1 bis zu 10 Tagen zu be- legen; auch sey dieses Verboth durch eine eigene Kundma- chung zur öffentlichen Kennt- niß zu bringen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. Für die I. Section trägt vor: Ob- man Herr Vize Bürgermeister Plaichinger. 3855. Gesuch des Franz Bachner Schusterwerkzeugmachers u. Hausbesitzerssohn um den Con- sens zur Verehelichung mit Christine Anna Rippelt. 3990. Des Leopold Ritter Mau- rer zur Verehelichung mit Juliana Vielhaber. 3991. Des Leopold Derflinger led. Bauerngutsbesitzer zu Molln zur Verehelichung

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