Ratsprotokoll vom 30. August 1867

Insbesondere wird auch das Verboth des Schnellfahrens über die Brücken der Stadt häufig nicht beachtet, weßhalb ich den Antragstelle: Es sey das Verboth des sogenannten Schnellfahrens neuerlich zu erlaßen, u. es sey jeder der dawider handelt, insoferne sich seine Handlungsweise nicht zur gerichtlichen Competenz eignet, mit einer Geldstrafe von 5 bis zu 50 fl eventuell zu einer Arreststrafe von 1 bis zu 10 Tagen zu belegen; auch sey dieses Verboth durch eine eigene Kundmachung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. Für die I. Section trägt vor: Obman Herr Vize Bürgermeister Plaichinger. 3855. Gesuch des Franz Bachner Schusterwerkzeugmachers u. Hausbesitzerssohn um den Consens zur Verehelichung mit Christine Anna Rippelt. 3990. Des Leopold Ritter Maurer zur Verehelichung mit Juliana Vielhaber. 3991. Des Leopold Derflinger led. Bauerngutsbesitzer zu Molln zur Verehelichung

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