vom Gemeinderathe zur Kenntniß genommen, und sind dieselben über Antrag des Herrn Bürgermeisters dem bestehenden Comité zur Berücksichtigung zuzumitteln. Herr Bürgermeister trägt vor: 4198. Es hat sich seit einiger Zeit. der Mißbrauch eingeschliechen, daß die Fuhrleute durch die Straßen u. Plätze der Stadt nicht selten mit ihren Peitschen derart schnalzen, daß man es in alle Wohnungen und selbst auf geraume Entfernungen hört. Da dieses Schnalzen für die Bewohner höchst widerlich, u. insoferne auch gefährlich ist, weil hiedurch leicht das Durchgehen der Pferde veranlaßt werden kann, so stelle ich den Antrag: Der löbl. Geminderath wolle beschließen: Es sey neuerlich das Schnalzen der Fuhrleute durch die Strassen u. Plätze der Stadt zu verbiethen, u. es sey Jeder, der in der Ausübung dieser rechtswidrigen Handlung betreten wird, mit einer Geldstrafe von 1 bis zu 5 fl zum Armenfonde der Stadt Steyr oder mit einer Arreststrafe
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