Die Gemeinde soll ihr Eigenthumsrecht auf den erwähnten Grund wahren, denselben jedoch gegen einen billigen Pachtzins den Herren Ferdinand Gründler, Josef Maurhart u. Franz Wagner nach dem Maße ihres gegenwärtigen Besitzes in Pacht überlassen, und es sey das Amt zu beauftragen, die dießbezüglichen Unterhandlungen einzuleiten, und das Resultat dem Gemeinderathe seinerzeit vorzulegen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Für die IV. Section trägt vor: Obmann Herr Gemeinderath Schweikofer. 3971. Gesuch des Peter Blumauer, um eine Unterstützung auf Krankheitsdauer. In Anbetracht des dem Bittsteller getroffenen Unglückes u. in Erwägung des Umstandes, daß derselbe mindestens 3 Monate erwerbsunfähig bleibt, beantragt die Section der löbl Gemeinderath wolle dem Gesuchsteller für die Zeit von 3 Monate vom Tage des erlittenen Beinbruches an
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