Ratsprotokoll vom 30. August 1867

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 30. August 1867 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 30ten August 1867 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl und in Gegenwart von 19 Gemeinderäthen, u. zwar der Herren Vize Bürgermeister Plaichinger, Fellerer, Haller, Haratzmüller, Landsiedl, Mayr, Putz, Reichl, Reitmayr, Schachinger, Schwei- kofer, Stalzer, Theißig, Vogl, Vögerl, Josef Werndl, Franz Werndl, Wickhoff, Hochw. Zweythurm. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Edelbauer, Graßl, Holderer, Reder. Schriftführer der städt. Expeditor Amtmann. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung u. trägt vor: N° 3968. Statthalterey Erlaß vom 17 Aug. 867 Z. 7891. womit aus An- laß der Veröffentlichung des Ge- meindesitzungs-Protokolls betref- fend die Weisung wegen Über- nahme der Kreishauptschulen in die Erhaltung der Gemeinden u. bezüglich der Schulgeldfrage nähere Aufklärung erstattet wird. Derselbe lautet: (Wird vorgelesen) 4039. Statthalterey Erlaß vom 19. August d.J. Z. 9509 bezüglich der wegen Übername der Haupt- u. Mädchenschule, dann wegen Er- höhung der Schulgelder bey den aus öffentlichen Fonden dotirten Schulen in Steyr gemachten Vorstellung. (Wird vorgelesen) Werden diese beiden h. Erläße

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der Stadt Steyer am 30ten August 1867 unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Herrn Josef Pöltl und in Gegenwart von 19 Gemeinderäthen, u. zwar der Herren Vize Bürgermeister Plaichinger, Fellerer, Haller, Haratzmüller, Landsiedl, Mayr, Putz, Reichl, Reitmayr, Schachinger, Schweikofer, Stalzer, Theißig, Vogl, Vögerl, Josef Werndl, Franz Werndl, Wickhoff, Hochw. Zweythurm. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Edelbauer, Graßl, Holderer, Reder. Schriftführer der städt. Expeditor Amtmann. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung u. trägt vor: N° 3968. Statthalterey Erlaß vom 17 Aug. 867 Z. 7891. womit aus Anlaß der Veröffentlichung des Gemeindesitzungs-Protokolls betreffend die Weisung wegen Übernahme der Kreishauptschulen in die Erhaltung der Gemeinden u. bezüglich der Schulgeldfrage nähere Aufklärung erstattet wird. Derselbe lautet: (Wird vorgelesen) 4039. Statthalterey Erlaß vom 19. August d.J. Z. 9509 bezüglich der wegen Übername der Hauptu. Mädchenschule, dann wegen Erhöhung der Schulgelder bey den aus öffentlichen Fonden dotirten Schulen in Steyr gemachten Vorstellung. (Wird vorgelesen) Werden diese beiden h. Erläße

vom Gemeinderathe zur Kenntniß genommen, und sind dieselben über Antrag des Herrn Bürgermeisters dem bestehenden Comité zur Berücksichtigung zuzumitteln. Herr Bürgermeister trägt vor: 4198. Es hat sich seit einiger Zeit. der Mißbrauch eingeschliechen, daß die Fuhrleute durch die Straßen u. Plätze der Stadt nicht selten mit ihren Peitschen derart schnalzen, daß man es in alle Wohnungen und selbst auf geraume Entfernungen hört. Da dieses Schnalzen für die Bewohner höchst widerlich, u. insoferne auch gefährlich ist, weil hiedurch leicht das Durchgehen der Pferde veranlaßt werden kann, so stelle ich den Antrag: Der löbl. Geminderath wolle beschließen: Es sey neuerlich das Schnalzen der Fuhrleute durch die Strassen u. Plätze der Stadt zu verbiethen, u. es sey Jeder, der in der Ausübung dieser rechtswidrigen Handlung betreten wird, mit einer Geldstrafe von 1 bis zu 5 fl zum Armenfonde der Stadt Steyr oder mit einer Arreststrafe

vom Gemeinderathe zur Kennt- niß genommen, und sind dieselben über Antrag des Herrn Bürger- meisters dem bestehenden Comité zur Berücksichtigung zuzumit- teln. Herr Bürgermeister trägt vor: 4198. Es hat sich seit einiger Zeit. der Mißbrauch eingeschliechen, daß die Fuhrleute durch die Straßen u. Plätze der Stadt nicht selten mit ihren Peitschen derart schnalzen, daß man es in alle Wohnungen und selbst auf geraume Ent- fernungen hört. Da dieses Schnalzen für die Be- wohner höchst widerlich, u. in- soferne auch gefährlich ist, weil hiedurch leicht das Durch- gehen der Pferde veranlaßt werden kann, so stelle ich den Antrag: Der löbl. Geminderath wolle beschließen: Es sey neuerlich das Schnalzen der Fuhrleute durch die Stras- sen u. Plätze der Stadt zu verbiethen, u. es sey Jeder, der in der Ausübung dieser rechtswidrigen Handlung be- treten wird, mit einer Geldstrafe von 1 bis zu 5 fl zum Armenfonde der Stadt Steyr oder mit einer Arreststrafe

von 6 bis 12 Stunden zu belegen, u. es sey dieser Beschluß mit- telst einer besonderen Kund- machung öffentlich bekannt zu machen. Dieser Antrag wurde ein stimmig zum Beschluße erho- ben. Herr Bürgermeister trägt weiters vor: 4199. Im §. 47 des Statutes für die Stadt Steyer wurde der Gemein- de die Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigenthums übertragen. Zu dieser Sorge gehört auch offenbar auch die Aufsicht daß im Stadtbezirke das schnelle Fahren vermieden werde, weil hiedurch nicht selben, wo- von die jüngste Zeit mehrere Beispiele aufzuweisen hat, Per- sonen beschädigt, und Auslag- kästen ruinirt hat. Namentlich erscheint das schnel- le Fahren durch die Strassen u. Plätze der Stadt, an Wochen- marktstagen, wo die Gassen u. Plätze mit Wägen und Men- schen gefüllt sind, der Sicher- heit der Person u. des Eigenthums im hohen Grade gefährlich, u. ist Pflicht der Gemeinde Vertre- tung, diesen bey uns so sehr eingerissenen Übel zu steuern.

von 6 bis 12 Stunden zu belegen, u. es sey dieser Beschluß mittelst einer besonderen Kundmachung öffentlich bekannt zu machen. Dieser Antrag wurde ein stimmig zum Beschluße erhoben. Herr Bürgermeister trägt weiters vor: 4199. Im §. 47 des Statutes für die Stadt Steyer wurde der Gemeinde die Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigenthums übertragen. Zu dieser Sorge gehört auch offenbar auch die Aufsicht daß im Stadtbezirke das schnelle Fahren vermieden werde, weil hiedurch nicht selben, wovon die jüngste Zeit mehrere Beispiele aufzuweisen hat, Personen beschädigt, und Auslagkästen ruinirt hat. Namentlich erscheint das schnelle Fahren durch die Strassen u. Plätze der Stadt, an Wochenmarktstagen, wo die Gassen u. Plätze mit Wägen und Menschen gefüllt sind, der Sicherheit der Person u. des Eigenthums im hohen Grade gefährlich, u. ist Pflicht der Gemeinde Vertretung, diesen bey uns so sehr eingerissenen Übel zu steuern.

Insbesondere wird auch das Verboth des Schnellfahrens über die Brücken der Stadt häufig nicht beachtet, weßhalb ich den Antragstelle: Es sey das Verboth des sogenannten Schnellfahrens neuerlich zu erlaßen, u. es sey jeder der dawider handelt, insoferne sich seine Handlungsweise nicht zur gerichtlichen Competenz eignet, mit einer Geldstrafe von 5 bis zu 50 fl eventuell zu einer Arreststrafe von 1 bis zu 10 Tagen zu belegen; auch sey dieses Verboth durch eine eigene Kundmachung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. Für die I. Section trägt vor: Obman Herr Vize Bürgermeister Plaichinger. 3855. Gesuch des Franz Bachner Schusterwerkzeugmachers u. Hausbesitzerssohn um den Consens zur Verehelichung mit Christine Anna Rippelt. 3990. Des Leopold Ritter Maurer zur Verehelichung mit Juliana Vielhaber. 3991. Des Leopold Derflinger led. Bauerngutsbesitzer zu Molln zur Verehelichung

Insbesondere wird auch das Ver- both des Schnellfahrens über die Brücken der Stadt häufig nicht beachtet, weßhalb ich den An- tragstelle: Es sey das Verboth des soge- nannten Schnellfahrens neuer- lich zu erlaßen, u. es sey jeder der dawider handelt, insofer- ne sich seine Handlungsweise nicht zur gerichtlichen Com- petenz eignet, mit einer Geld- strafe von 5 bis zu 50 fl even- tuell zu einer Arreststrafe von 1 bis zu 10 Tagen zu be- legen; auch sey dieses Verboth durch eine eigene Kundma- chung zur öffentlichen Kennt- niß zu bringen. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. Für die I. Section trägt vor: Ob- man Herr Vize Bürgermeister Plaichinger. 3855. Gesuch des Franz Bachner Schusterwerkzeugmachers u. Hausbesitzerssohn um den Con- sens zur Verehelichung mit Christine Anna Rippelt. 3990. Des Leopold Ritter Mau- rer zur Verehelichung mit Juliana Vielhaber. 3991. Des Leopold Derflinger led. Bauerngutsbesitzer zu Molln zur Verehelichung

mit Viktoria Göls. 4085. Des Dominikus Rosenegger Schuhmachermeister zur Verehelichung mit Rosa Höller und 4114. Des Michael Staudinger Armaturarbeiter zur Verehe- lichung mit Rosalia Kinbas- ser. Wurde über Sections Antrag die Ausfertigung des Ehekonsenses an sämmtl d. Gesuchsteller be- willigt. 3940. Äußerung der Viertel- meister in Aichet in Betreff der Besetzung der erledigten zweiten Nachtwächterstelle. Über einstimmigen Vorschlag der Herrn Viertelmeister wird der Antrag gestellt, die er- ledigte Nachtwächterstelle in Aichet dem Anton Ungemach zu verleihen, welcher Antrag einstimmig angenommen wur- de. 3926. Karl Klettenhammer bgl. Hausbesitzer um Enthebung von der Leitung der Feuer- spritze No. 6. Wird Gesuchsteller von der Stelle als Feuerspritzenleiter entho- ben, u. ist dessen Gesuch dem Vorstand des Feuerlösch-Comité zur Begutachtung zuzumit- teln. Für die II. Section trägt vor

mit Viktoria Göls. 4085. Des Dominikus Rosenegger Schuhmachermeister zur Verehelichung mit Rosa Höller und 4114. Des Michael Staudinger Armaturarbeiter zur Verehelichung mit Rosalia Kinbasser. Wurde über Sections Antrag die Ausfertigung des Ehekonsenses an sämmtl d. Gesuchsteller bewilligt. 3940. Äußerung der Viertelmeister in Aichet in Betreff der Besetzung der erledigten zweiten Nachtwächterstelle. Über einstimmigen Vorschlag der Herrn Viertelmeister wird der Antrag gestellt, die erledigte Nachtwächterstelle in Aichet dem Anton Ungemach zu verleihen, welcher Antrag einstimmig angenommen wurde. 3926. Karl Klettenhammer bgl. Hausbesitzer um Enthebung von der Leitung der Feuerspritze No. 6. Wird Gesuchsteller von der Stelle als Feuerspritzenleiter enthoben, u. ist dessen Gesuch dem Vorstand des Feuerlösch-Comité zur Begutachtung zuzumitteln. Für die II. Section trägt vor

Obmann Herr Gemeinderath Josef Theißig. 3788. Das städtische Kassaamt überreicht den Stadt Kasse Journal Abschluß für den Monat July 1867. Wird auf Grund der von den Hrn. Gemeinderäthen Theißig u. Graßl vorgenommenen Revision u. constatirten richtigen Befundes gemeinderäthlich genehmigt. 4086. Lizitationsprotokoll über die abgehaltene Versteigerung wegen weiterer Vermiethung der städtischen Verschleißgewölbe an der Schloßmauer für die Zeit von 1. Nov. 867 bis Ende Dezember 1873. Nach dem gegenwärtigen Lizitationsprotokolle wurde das Gewölbe No. 1 von J. Hutter um 8 fl 40 xr 2 Jos Corra 21.-- 3 Ig. Zohner 27.-- 4 Anna Doppler 27.30 5 Ther. Reder 29.40 6 Maria Kabelauz 64.-- 7 Karl Fetzgruber 54.50 8 Josefa Müller 50.-- 9 Alois Wagner 55.-- 10 Joh. Bachner 43.-- 11 Joh. Stiglitz 52.10 erstanden, wonach sich das frühere Zinserträgniß um 36 fl 50 xr erhöht hat. Ich stelle sonach den Antrag:

Obmann Herr Gemeinderath Josef Theißig. 3788. Das städtische Kassaamt überreicht den Stadt Kasse Jour- nal Abschluß für den Monat July 1867. Wird auf Grund der von den Hrn. Gemeinderäthen Theißig u. Graßl vorgenommenen Revision u. constatirten richtigen Befun- des gemeinderäthlich genehmigt. 4086. Lizitationsprotokoll über die abgehaltene Versteigerung wegen weiterer Vermiethung der städtischen Verschleißgewöl- be an der Schloßmauer für die Zeit von 1. Nov. 867 bis Ende Dezember 1873. Nach dem gegenwärtigen Li- zitationsprotokolle wurde das Gewölbe No. 1 von J. Hutter um 8 fl 40 xr 〃 〃 2 Jos Corra 〃 21.-- 〃 〃 3 Ig. Zohner 〃 27.-- 〃 〃 4 Anna Doppler 〃 27.30 〃 〃 5 Ther. Reder 〃 29.40 〃 〃 6 Maria Kabelauz 〃 64.-- 〃 〃 7 Karl Fetzgruber 〃 54.50 〃 〃 8 Josefa Müller 〃 50.-- 〃 〃 9 Alois Wagner 〃 55.-- 〃 〃 10 Joh. Bachner 〃 43.-- 〃 〃 11 Joh. Stiglitz 〃 52.10 erstanden, wonach sich das frü- here Zinserträgniß um 36 fl 50 xr erhöht hat. Ich stelle sonach den Antrag:

Der löbl Gemeinderath wolle diese Anbote genehmigen, u. es seyen vom Amte die Mieth- verträge auszufertigen, zur Unterschrift vorzulegen, und hievon die Ersteher so wie das städtische Kasseamt wegen Vor- schreibung der Miethzinsen zu ver- ständigen. Dieser Antrag wurde ein- stimmig angenommen. 3793. Note der kk. Realschuldirek- tion mit dem Gesuche des Franz Fuchshofer, Schuldiener um Be- willigung einer Theurungs Aushilfe. Wurde einhellig beschlossen: Es sey mit Rücksicht auf die kurze Dienstzeit des Bittstellers und die gegenwärtigen Zeit- verhältniße diesem Gesuche keine Folge zu geben. Für die III. Section trägt vor: Obmann Herr Gemeinderath Josef Haller. 3807. Gesuch des Mauthpächters Josef Pettenberger um Auf- stellung von 2 Mauthschran- ken an der Strasse nach Gar- sten u. Christkindl. Wird die nachgesuchte Auf- stellung der 2 Mauthschran- ken aus den angeführten Gründen bewilligt.

Der löbl Gemeinderath wolle diese Anbote genehmigen, u. es seyen vom Amte die Miethverträge auszufertigen, zur Unterschrift vorzulegen, und hievon die Ersteher so wie das städtische Kasseamt wegen Vorschreibung der Miethzinsen zu verständigen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. 3793. Note der kk. Realschuldirektion mit dem Gesuche des Franz Fuchshofer, Schuldiener um Bewilligung einer Theurungs Aushilfe. Wurde einhellig beschlossen: Es sey mit Rücksicht auf die kurze Dienstzeit des Bittstellers und die gegenwärtigen Zeitverhältniße diesem Gesuche keine Folge zu geben. Für die III. Section trägt vor: Obmann Herr Gemeinderath Josef Haller. 3807. Gesuch des Mauthpächters Josef Pettenberger um Aufstellung von 2 Mauthschranken an der Strasse nach Garsten u. Christkindl. Wird die nachgesuchte Aufstellung der 2 Mauthschranken aus den angeführten Gründen bewilligt.

2435. Gesuch des Ferdinand Gründler Eisenhändler um käufliche Überlaßung eines städtischen Grundes. Vortrag. Mit Gemeinderathsbeschluß v. 7. Juny d.J. wurde der Bausektion aufgetragen, über das Gesuch das Ferdinand Gründler um käufliche Überlaßung des zwischen seinem u. dem Hause des H. Brittinger befindlichen städtischen Grundes neuerliche Erhebungen zu pflegen. Diese Erhebungen wurden auch gepflogen, und es wurde eruirt, daß der Grund, welcher von Hrn. Gründler, Maurhart u. Wagner gegenwärtig wie zu deren Häuser gehörige Höfe benützt wird, städtischer Grund ist, daß die daselbst befindlichen Holzhütten im Jahre 1848 ohne Bewilligung des Magistrates errichtet wurden, und daß die Gemeinde Vertretung von diesem Bestande der Holzhütten niemals Kenntniß hatte, sondern erst jetzt in folge Ansuchens des Hrn. Gründler und der hierüber abgehaltenen Commission in Kenntniß dieses Umstandes gelangte. Da diese Benützung erst seit

2435. Gesuch des Ferdinand Gründ- ler Eisenhändler um käufli- che Überlaßung eines städtischen Grundes. Vortrag. Mit Gemeinderathsbeschluß v. 7. Juny d.J. wurde der Bausektion aufgetragen, über das Gesuch das Ferdinand Gründler um käufliche Überlaßung des zwi- schen seinem u. dem Hause des H. Brittinger befindlichen städtischen Grundes neuer- liche Erhebungen zu pflegen. Diese Erhebungen wurden auch gepflogen, und es wurde eru- irt, daß der Grund, welcher von Hrn. Gründler, Maurhart u. Wagner gegenwärtig wie zu deren Häuser gehöri- ge Höfe benützt wird, städ- tischer Grund ist, daß die da- selbst befindlichen Holzhütten im Jahre 1848 ohne Bewilli- gung des Magistrates errich- tet wurden, und daß die Ge- meinde Vertretung von die- sem Bestande der Holzhütten niemals Kenntniß hatte, son- dern erst jetzt in folge An- suchens des Hrn. Gründler und der hierüber abgehaltenen Commission in Kenntniß dieses Umstandes gelangte. Da diese Benützung erst seit

dem Jahre 1848 statt findet, ander- seits aber die Gemeinde erst jetzt hievon Kenntniß erhielt, so ist von dem Eintritte einer Verjährung keine Rede, und die Gemeinde unstreitig Ei- genthümerin dieses Grundes. Die Gemeinde benöthiget jedoch gegenwärtig weder in ih- rem Privatinteresse noch in irgend einem öffentlichen Interesse diesen Grund, wäh- rend die erwähnten Hausbe- sitzer in der Ausübung ih- rer Geschäfte und in der Un- terbringung ihrer Utensili- en bedeutend beirrt würden, wenn ihnen dieser Raum ent- zogen wird. Ich glaube daher, daß es mit Rücksicht auf die gege- benen Verhältniße angemes- sen ist, wenn diese Angelegen- heit in der Weise geordnet werde, daß die Gemeinde sich das Eigenthumsrecht auf diesen Grund wahre, die erwähnten Hausbesitzer aber in dem bisherigen Besitze gegen Zahlung ei- nes billigen Pachtschillings so lange belasse, bis nicht ein öffentliches Interesse entgegensteht. Ich stelle daher den Antrag:

dem Jahre 1848 statt findet, anderseits aber die Gemeinde erst jetzt hievon Kenntniß erhielt, so ist von dem Eintritte einer Verjährung keine Rede, und die Gemeinde unstreitig Eigenthümerin dieses Grundes. Die Gemeinde benöthiget jedoch gegenwärtig weder in ihrem Privatinteresse noch in irgend einem öffentlichen Interesse diesen Grund, während die erwähnten Hausbesitzer in der Ausübung ihrer Geschäfte und in der Unterbringung ihrer Utensilien bedeutend beirrt würden, wenn ihnen dieser Raum entzogen wird. Ich glaube daher, daß es mit Rücksicht auf die gegebenen Verhältniße angemessen ist, wenn diese Angelegenheit in der Weise geordnet werde, daß die Gemeinde sich das Eigenthumsrecht auf diesen Grund wahre, die erwähnten Hausbesitzer aber in dem bisherigen Besitze gegen Zahlung eines billigen Pachtschillings so lange belasse, bis nicht ein öffentliches Interesse entgegensteht. Ich stelle daher den Antrag:

Die Gemeinde soll ihr Eigenthumsrecht auf den erwähnten Grund wahren, denselben jedoch gegen einen billigen Pachtzins den Herren Ferdinand Gründler, Josef Maurhart u. Franz Wagner nach dem Maße ihres gegenwärtigen Besitzes in Pacht überlassen, und es sey das Amt zu beauftragen, die dießbezüglichen Unterhandlungen einzuleiten, und das Resultat dem Gemeinderathe seinerzeit vorzulegen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Für die IV. Section trägt vor: Obmann Herr Gemeinderath Schweikofer. 3971. Gesuch des Peter Blumauer, um eine Unterstützung auf Krankheitsdauer. In Anbetracht des dem Bittsteller getroffenen Unglückes u. in Erwägung des Umstandes, daß derselbe mindestens 3 Monate erwerbsunfähig bleibt, beantragt die Section der löbl Gemeinderath wolle dem Gesuchsteller für die Zeit von 3 Monate vom Tage des erlittenen Beinbruches an

Die Gemeinde soll ihr Eigen- thumsrecht auf den erwähn- ten Grund wahren, densel- ben jedoch gegen einen bil- ligen Pachtzins den Herren Ferdinand Gründler, Josef Maurhart u. Franz Wagner nach dem Maße ihres gegen- wärtigen Besitzes in Pacht überlassen, und es sey das Amt zu beauftragen, die dießbezüglichen Unterhand- lungen einzuleiten, und das Resultat dem Gemeinde- rathe seinerzeit vorzule- gen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Für die IV. Section trägt vor: Obmann Herr Gemeinderath Schweikofer. 3971. Gesuch des Peter Blumauer, um eine Unterstützung auf Krankheitsdauer. In Anbetracht des dem Bittstel- ler getroffenen Unglückes u. in Erwägung des Umstan- des, daß derselbe mindestens 3 Monate erwerbsunfähig bleibt, beantragt die Section der löbl Gemeinderath wolle dem Gesuchsteller für die Zeit von 3 Monate vom Tage des erlittenen Beinbruches an

gerechnet eine Unterstützung von täglich 8 xr daher zusam- men 7 fl 28 xr aus der Armen Instituts Kasse bewilligen. Einstimmig angenommen. 3950. Anton Pichler Schuhma- chergeselle bittet um einen Kurkostenbeitrag von 22 fl Die Section beantragt, das Amt habe sich vorerst mit der Gemeindevorstehung Ebersdorf bezüglich der für den Bittsteller erlaufenen Kurkosten, wie u. auf welche Weise sich diese Forderung auf eine so nahmhafte Summe steigerte, ins Einvernehmen zu setzen. Insoferne die Aufklärungen von dort be- friedigen, wäre der Betrag pr 22 fl unmittelbar an die Gemeinde Ebersdorf mit der Bedingung zu übersenden, daß bezüglich dieses Falles von dort aus keine weite- ren Ansprüche hieher ge- macht werden. Beschluß nach Antrag. 3798. Elisabeth Wurmböck bittet um Erhöhung ihrer Armenportion. Wird die Betheilung der Bitt- stellerin von 15 x auf 20 x erhöht.

gerechnet eine Unterstützung von täglich 8 xr daher zusammen 7 fl 28 xr aus der Armen Instituts Kasse bewilligen. Einstimmig angenommen. 3950. Anton Pichler Schuhmachergeselle bittet um einen Kurkostenbeitrag von 22 fl Die Section beantragt, das Amt habe sich vorerst mit der Gemeindevorstehung Ebersdorf bezüglich der für den Bittsteller erlaufenen Kurkosten, wie u. auf welche Weise sich diese Forderung auf eine so nahmhafte Summe steigerte, ins Einvernehmen zu setzen. Insoferne die Aufklärungen von dort befriedigen, wäre der Betrag pr 22 fl unmittelbar an die Gemeinde Ebersdorf mit der Bedingung zu übersenden, daß bezüglich dieses Falles von dort aus keine weiteren Ansprüche hieher gemacht werden. Beschluß nach Antrag. 3798. Elisabeth Wurmböck bittet um Erhöhung ihrer Armenportion. Wird die Betheilung der Bittstellerin von 15 x auf 20 x erhöht.

Nach Erschöpfung der TagesOrdnung bringt Herr Bürgermeister noch zum Vortrag: 4100. Gesuch des Georg Frisch Gasthausbesitzer u. Fliegenschütz um Überlassung des Rechtes zur Herausbringung, Legen, und Aufladen der Scheiter an der Enns. Antrag Nachdem das Geschäft eines städtischen Scheiterlegers weder unter die freyen noch unter die concessionirten Gewerbe gezählt werden kann, sondern der städtische Scheiterleger von der Gemeinde bestellt und von dieser in Eid und Pflicht genommen wird, u. deßhalb auch dieses Geschäft persönlich besorgen muß; u. da die Nothwendigkeit zur Bestellung eines zweiten Scheiterlegers nicht vorhanden, die sonstigen Geschäfte des Gesuchstellers die permanente Ausübung dieses Dienstes nicht gestatten, so kann demselben die Stelle eines städt: Scheiterlegers nicht verliehen werden. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Pöltl Theißig Bürgermeister Jos. Landsiedl

Nach Erschöpfung der Tages- Ordnung bringt Herr Bür- germeister noch zum Vor- trag: 4100. Gesuch des Georg Frisch Gasthausbesitzer u. Fliegen- schütz um Überlassung des Rechtes zur Herausbrin- gung, Legen, und Aufladen der Scheiter an der Enns. Antrag Nachdem das Geschäft eines städ- tischen Scheiterlegers weder un- ter die freyen noch unter die concessionirten Gewerbe ge- zählt werden kann, sondern der städtische Scheiterleger von der Gemeinde bestellt und von dieser in Eid und Pflicht ge- nommen wird, u. deßhalb auch dieses Geschäft persönlich besorgen muß; u. da die Noth- wendigkeit zur Bestellung eines zweiten Scheiterlegers nicht vorhanden, die sonstigen Geschäfte des Gesuchstellers die permanente Ausübung dieses Dienstes nicht gestat- ten, so kann demselben die Stelle eines städt: Scheiterlegers nicht verliehen werden. Einhelliger Beschluß nach dem Antrage. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Pöltl Bürgermeister Theißig Jos. Landsiedl

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