3626. Vernehmungs Protokoll über die zutreffenden Bestimmungen wegen dem Herausbringen u. Verführen der Scheiter an der Enns. Nachdem es eine unabweisbare Nothwendigkeit ist, daß die Scheiter von den am Quai an der Enns anlandenden Flößen, welche in die verschiedenen Stadtheile zu verführen kommen, behufs des Aufladens u. Verführen derselben mittelst Karren oder Tragen auf den Quai herausgebracht werden, so stellt die Section den Antrag: Der löbl Gemeinderath wolle genehmigen, daß das Herausbringen der Scheiter an der Enns dem Scheiterleger Georg Meidinger übertragen, und demselben hiefür sammt Legerlohn und Aufladen das Recht zum Bezuge einer Gebür von 28 xr pr Klftr eingeräumt, dagegen in folge der bedeutenden Erleichterung des Verführens der Scheiter die bisherigen Fuhrlohnspreise pr Klftr um 3 xr ermäßigt werden. Diesem nach wären die Fuhrlohnspreise für ein Klafter Scheiter von der Enns wie folgt: In die Gasse an der Enns 25 xr Stadt u in die Enge 32 xr In Grünmarkt 39 xr
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