Der vom Herrn Bürgermeister vorgelesene Erlaß, worüber so eben Beschluß gefaßt wur- de, trägt das Datum vom 7. Febr. u. 29 Jänner d.J. und dürf- te sonach noch in der Periode des Sistirungs-Ministereums reif geworden seyn. Wenn die Prinzipien dieses Er- laßes durchgeführt werden, so müßten in erster Linie die Schulen in unserer Stadt vermindert, und die Klassen u. Lehrerstellen reduzirt wer- den. Dieser Umstand u. die be- antragte Erhöhung des Schul- geldes wurde es einem Theil der Jugend ganz unmöglich machen, die Schule zu besuchen, und wir würden die Folgen dieser Verfügung zuverläs- sig in der Weise zu erfah- ren haben, daß in 20 Jahren im Drittheil mehr als es bisher der Fall war, nicht le- sen und schreiben kann, denn für die Vermögensverhältnis- se unserer Gemeinde ist es gerade zu eine absolute Un- möglichkeit, die Kosten für die Herhaltung der Real-, Haupt- u Mädchenschule, wie in die- sem Erlaße gefordert wer- den will, aus ihrem Säckel
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