Der vom Herrn Bürgermeister vorgelesene Erlaß, worüber so eben Beschluß gefaßt wurde, trägt das Datum vom 7. Febr. u. 29 Jänner d.J. und dürfte sonach noch in der Periode des Sistirungs-Ministereums reif geworden seyn. Wenn die Prinzipien dieses Erlaßes durchgeführt werden, so müßten in erster Linie die Schulen in unserer Stadt vermindert, und die Klassen u. Lehrerstellen reduzirt werden. Dieser Umstand u. die beantragte Erhöhung des Schulgeldes wurde es einem Theil der Jugend ganz unmöglich machen, die Schule zu besuchen, und wir würden die Folgen dieser Verfügung zuverlässig in der Weise zu erfahren haben, daß in 20 Jahren im Drittheil mehr als es bisher der Fall war, nicht lesen und schreiben kann, denn für die Vermögensverhältnisse unserer Gemeinde ist es gerade zu eine absolute Unmöglichkeit, die Kosten für die Herhaltung der Real-, Hauptu Mädchenschule, wie in diesem Erlaße gefordert werden will, aus ihrem Säckel
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