daß es ganz unmöglich sey in der kurzen Zeit von 11 Tagen, d.i. vom 9. bis 20. August diesen Gegenstand nach allen Seiten zu untersuchen, und darüber schlüßig zu werden. 2. Der Gemeinderath spricht es als seine Überzeugung aus, daß ohne zwischen der politischen Behörden und der Gemeinde erzieltes Einvernehmen allfällige den Rechten der Gemeinde abträgliche Veränderungen in dem bisherigen Bestande der hiesigen Schulen für das künftige Schuljahr nicht vorgenommen werden können. 3. Es seyen der IV. Section noch 3 zu erwählende Mitglieder des Gemeinderathes und der Rechtskonsulent Herr Dr. Hochhauser zur Prüfung dieses Gegenstandes und zur Berichterstattung an den Gemeinderath beizugeben. Diese Anträge wurden unter allgemeinster Zustimmung einhellig zum Beschluße erhoben, und die Herren Wickhoff, Josef Werndl, und Leopold Putz gewählt. Hierauf ergriff Herr Gemeinderath Josef Werndl das Wort und sprach:
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