Ratsprotokoll vom 9. August 1867

Schuljahre an nur eine verhältnißmäßig kleine Anzal von Freistellen für dürftige besonders begabte und fleißige Schüler zugestanden werden kann. Dieses Verhältniß wird genau zu bestimmen, hierüber die Anzeige an das h. Ministerium zu erstatten, u. insbesondere darauf zu dringen seyn, daß dort, wo dieses Verhältniß zum Nachtheile des öffentlichen Fondes vorübergehend noch überschritten werden müßte, die Gemeinde das für die mehrbefreiten Schüler entfallende Schulgeld (Armenschulgeld) an den Fond entrichte. Die Stadtgemeinde hat in beiden Richtungen unverzüglich die Berathung zu pflegen, und die Äußerung resp. Anträge längstens bis 20. Augst d.J. anher zu erstatten. Linz am 31. July 1867. Schurda m/p Hierauf ergriff Herr Gemeinderath Wickhoff das Wort, erörterte diesen Statthalterey Erlaß nach allen Richtungen in der eingehendsten Weise und schilderte die vernichtenden Wirkungen, die die Durchfüh-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2