July d.Js. Z. 7891 eingelangt am 8. Aug. d.J. in Betreff der Überweisung der s.g. Kreis- haupt u. anderen aus öffentli- chen Fonden bleibend dotir- ten Schulen in die Erhaltung der Gemeinde, und Erstattung der Äußerung hierüber. Derselbe lautet: Z. 7891. An die Stadtgemeinde in Steyer. Das h. Ministerium für Kultus Unterricht hat auf Grund der a.h. Entschließung vom 17. Jänner d.J. mit den Erläßen vom 7. Febr. u. 29. Jänner d.J. Z. 694 u. 4874 angeordnet, daß wegen Überweisung der sog. Kreishaupt- u anderen aus öf- fentlichen Fonden bleibend dotirten Schulen in die Erhal- tung der Gemeinden sofort die Verhandlungen einzu- leiten sind. Die Gemeindevorstehung wird sonach in Erwägung zu ziehen haben, ob die dortigen Real- beziehungsweise Haupt- u. kk. Mädchenschulen in ihrem der- maligen Bestande von der Gemeinde übernommen wer- den wollen, oder ob eine Re- duzirung der einzelnen Schulen einzutretten hätte, wobey im Auge zu behalten wäre,
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