Ratsprotokoll vom 28. Juni 1867

Rechnungs-Ausweis der Versor- gungs-Anstalten pro 1866 wur- de nach den bereits geprüften u. richtig befundenen dießfäl- ligen detaillirten Gebarungs Journalen, Kapitalien u. In- teressen Ausweisen revidirt und ebenfalls ganz anstands los befunden. Derselbe ist nun nach §. 57 des G.St. durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufzu- legen, und wenn während dieser Zeit von den Gemein- degliedern dagegen keine Bemänglungen Statt finden, dann definitiv zu genehmi- gen, in der Lokalzeitung u. in gedruckten Exemplarien zu veröffentlichen, u. dem Herrn Rechnungsleger das Absolutorium zu ertheilen. Angenommen. Obmann Herr Gemeinderath Schweikofer stellt das Ersuchen um Ermächtigung, unter Zu- zug des Hrn. Inspizienten u. der Sectionsmitglieder im Sondersie- chenhause eine Revision der daselbst untergebrachten Pfleg- linge vornehmen zu dür- fen. Wird die nachgesuchte commissi- onelle Revidirung gemein- deräthlich genehmigt, u. ist über das Ergebniß Bericht zu erstatten.

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