von 4° 3' eine Breite von 14' erhalten. Durch diesen beantragten Umbau werden für Bauzwecke 3° 3' Grund vom gegenwärtigen Ortsraum in Anspruch genommen, wogegen vom Bauführer wieder 5° 4' an Ortsraum freygegeben werden. Nachdem für diese Umänderung und Grundüberlassung die Genehmigung des Gemeinderathes vorbehalten wurde, so stelle ich den Antrag: Der löbl. Gemeinderath wolle beschließen: Es sey dem Herrn Josef Werndl zu der beantragten Umänderung des öffentlichen Weges nach dem vorgelegten Plane die Genehmigung mit dem Beifügen zu ertheilen, daß die Erweiterung der Strasse von der bedungenen Breite pr 14' 6" wenn möglich auf 15 Schuhe statt finden wolle, und demselben gleichzeitig der für diesen Bau beanspruchte Grund von 3° 3' Ortsraum gegen Freygebung eines ihm eigenthümlichen Grundes von 5° 4' als künftigen Ortsraum zu überlassen. Dieser Antrag wurde einstimmig zum Beschluße erhoben.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2