digen, Fremde, welche im Laufe des Jahres nach Steyer kommen um daselbst zu domiziliren, und Hunde besitzen, von der Verordnung wegen Versteuerung der Hunde in die Kenntniß zu setzen. Einstimmig angenommen. 2720. Das Polizeyamt überreicht einen Ausweis über die aus Anlaß des zu Thaling gehabten Brandes dahin abgeführten Löschrequisiten. Im Grunde der städtischen feuerlösch Ordnung wird das städtische Kasseamt angewiesen, die entfallenden Prämien, u. zwar als Fuhrlohn dem Herrn Leopold Nußbaumer 5 fl u. dem Herrn Ignaz Huemer 4 fl, und den Knechten Simon Überwimmer u. Georg Feldbaur als Trinkgeld je 1 fl zusammen den Betrag von 11 fl auszubezalen. 2960. Josef Reder Holzhändler bittet um pachtweise Überlaßung des auf dem Kohlanger gelegenen städtischen Grund Parzelle N° 497 zur Aufschlichtung seines Schnittholzes Sections Antrag: Es sey von der städtischen Grundparzelle N° 497 welche von der unteren Mähnstätte
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