auf ihre Kosten einen 3 Schuh tiefen, 2 ½ Schuh breiten Kanal solid herstelle, wogegen der Gemeinde die Herstellung des Kanals bis zur Einmündung in den bestehenden Kanal d.i. ungegefähr in einer Länge von 20 Klftr obliege. Ich stelle sonach den Antrag: Der Gemeinderath wolle beschließen: es sey der Kanal in der Feldgasse in so weit dessen Herstellung nicht die Bauunternehmung trifft, von der Gemeinde herzustellen: Dieser Antrag wurde mit dem Beisatze zum Beschluße erhoben, daß zur Herstellung dieses Kanales durchgehends gutes Steinmateriale, zur Kanalherstellung 8 bis 9 Zoll Dicke Deckplatten verwendet werden, das in guten Mörtelverband zu liegende Mauerwerk 18" Stärke erhalte, und daß längs dieses Kanals von der Durchfahrt an mindestens 3 Einfallgitter angebracht werden. Für die III. Section trägt vor: Obmann Herr Gemeinderath Josef Haller. 2485. Commissions Protokoll über die Bestimmung der Standorte der öffentlichen Gasbeleuch-
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