Ratsprotokoll vom 26. April 1867

rem Materiale eingedeckt werden müssen. In Anbetracht dieses Umstandes und des weiteren Umstandes, daß neue Gebäude nach den Bauvorschriften überhaupt feuersicher angelegt werden müssen, und in Anbetracht des weiteren Umstandes, daß die erwähnten Holzhütten kaum 5 Klftr von der Bahn entfernt stehen, somit als höchst feuergefährlich bezeichnet werden müssen, habe ich bereits im Anfange dieses Monats ein Dekret an die Bau Unternehmung erlassen, in welchem derselben aufgetragen wurde, die dermal aufgeführten hölzernen Holzhütten aus feuerpolizeylichen Rücksichten den bestehenden Vorschriften ge mäß in feuersichere zu verwandeln. Der Herr Bürgermeister läßt hierauf das bezügliche Dekret vom 6. April 867. Z. 1710. zur Vorlesung bringen, welches der Gemeinderath genehmigend zur Kenntniß nimmt. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Pöltl Theißig Joh. Landsiedl Bürgermeister Amtmann

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