rem Materiale eingedeckt wer- den müssen. In Anbetracht dieses Umstandes und des weiteren Umstandes, daß neue Gebäude nach den Bauvorschriften überhaupt feuersicher angelegt werden müssen, und in Anbetracht des weiteren Umstandes, daß die erwähnten Holzhütten kaum 5 Klftr von der Bahn entfernt stehen, somit als höchst feuer- gefährlich bezeichnet werden müssen, habe ich bereits im Anfange dieses Monats ein Dekret an die Bau Unterneh- mung erlassen, in welchem derselben aufgetragen wur- de, die dermal aufgeführten hölzernen Holzhütten aus feu- erpolizeylichen Rücksichten den bestehenden Vorschriften ge mäß in feuersichere zu ver- wandeln. Der Herr Bürgermeister läßt hierauf das bezügliche Dekret vom 6. April 867. Z. 1710. zur Vor- lesung bringen, welches der Gemeinderath genehmigend zur Kenntniß nimmt. Hierauf wurde die Sitzung geschlossen. Pöltl Bürgermeister Theißig Joh. Landsiedl Amtmann
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