Nachdem die Tages Ordnung erschöpft war, ergreift Herr Gemeinderath Haller das Wort und bemerkt: Ich habe die Wahrnehmung gemacht, daß die Bauunternehmung der kk. priv. Kronprinz Rudolfbahn bey den Häusern N° 258 u. 259 in Ennsdorf, bey welchen durch den Bau der Bahn die alten Holzhütten entfernt werden mußten, die neuen Holzhütten nicht feuersicher aufführe, sondern hölzerne Hütten mit Schindeldächer hergestellt hat. Da durch die Anlage von hölzernen mit Schindeln gedeckten Holzhütten zwischen den Häusern ganz in der Nähe der Bahn höchst feuergefährlich ist, so erlaube ich mir an den Herrn Bürgermeister die Frage, ob Seitens der GemeindeVorstehung zur Abstellung dieses Übelstandes bereits etwas veranlaßt worden ist. Hierauf bemerkt der Herr Bürgermeister: Es besteht die ausdrückliche Vorschrift, daß alle Gebäude, bey welchen die Bahn innerhalb einer Entfernung von 30 Klftr vorbeyführt, mit feuersiche-
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