Absolutorium. Ist gemäß §. 50 des für die hiesi- ge Stadt bestehenden Gemeinde Statutes diese Rechnung durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufzulegen, die bezügliche Kundmachung zu erlassen, zu affigiren u. an die Herren Viertelmeister zuzustellen u. nach Ablauf der Frist die Prüfung der Rechnung vorzunehmen. Hiernach wurde die Sitzung geschloßen. Theißig Pöltl Bürgermeister Landsiedl Amtmann Schriftführer
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