Leitung des Herrn Bürgermei- sters eine Kommission an Ort u. Stelle abgehalten, die beiden Rea- litäten genau besichtiget u. über- geprüft, u. diese Kommission hat sich einstimmig dahin geringet daß diese Realitäten über- schätzt sind, u. daß die Gemein- de hiefür, und allen Interessen gerecht zu werden, höchstens einen Preis von 800 fl geben könne. Die 2. Sektion stellt daher den Antrag: Das Haus N° 509 u. den Kohlstadl zusammen um 800 fl anzukaufen. Diese Realitäten wurden, u. zwar: das Haus No 509 zu dem Preise von 650 fl der Kohlstadt zu dem Preise von 500 fl gerichtlich geschätzt, allein diese Schätzung ist zu hoch gegriffen, eine Rentabilität zu diesem Preise ist nicht zu er- zielen, eine Verzinsung des Kauf- schillings ist höchstens nur bey einem Preise von 800 fl zu er- warten, da auch auf Steuern u. Lasten Rücksicht genommen werden muß; die Gemeinde kann auch keinen besonderen Ge- brauch von diesen Realitäten machen, indem sie zu entlegen sind, der Zweck, zu dem sie er- richtet wurden, hat gänzlich aufgehört, u. so erscheint der Preis von 800 fl immer noch
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