und ist Rekurrent hievon zu verständigen. 998. Reklamations-Protokoll über die Wahlerlisten pro 1867. Gemäß §. 40. des Gemeindestatutes für die Stadt Steyer scheidet im Monate März jeden Jahres der drit- te Theil der Mitglieder des Ge- meinderathes aus. Die Herren Gemeinderäthe, de- ren Mandat in diesem Jahre er- lischt, sind folgende: Josef Landsiedl u. Josef Reder gewählt aus dem I. Wahlkörper, Johann Haratzmüller u. Alois Vogl gewählt aus dem II. Wahlkörper, Michael Pfurtscheller, Josef Haller, Dr. Franz Pierer, u. Ant. Theodor Schweikofer gewählt aus dem III. Wahlkörper. Weiters sind noch von dem er- sten Wahlkörper anstatt dem verstorbenen Herrn Michael Haas und vom zweiten Wahlkörper für den verstorbenen Herrn Alois Haratzmüller die Ersatz- wahlen vorzunehmen. Die Wählerlisten wurden laut beifolgender Kundmachung, wel- che jedem Hausbesitzer zuge- stellt wurde, öffentlich aufge- legt, u. es sind in der festgesetz- ten Frist von 8 Tagen laut dem vorliegender Reklamationspro- tokolle dagegen keine Einwendun-
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