und ist Rekurrent hievon zu verständigen. 998. Reklamations-Protokoll über die Wahlerlisten pro 1867. Gemäß §. 40. des Gemeindestatutes für die Stadt Steyer scheidet im Monate März jeden Jahres der dritte Theil der Mitglieder des Gemeinderathes aus. Die Herren Gemeinderäthe, deren Mandat in diesem Jahre erlischt, sind folgende: Josef Landsiedl u. Josef Reder gewählt aus dem I. Wahlkörper, Johann Haratzmüller u. Alois Vogl gewählt aus dem II. Wahlkörper, Michael Pfurtscheller, Josef Haller, Dr. Franz Pierer, u. Ant. Theodor Schweikofer gewählt aus dem III. Wahlkörper. Weiters sind noch von dem ersten Wahlkörper anstatt dem verstorbenen Herrn Michael Haas und vom zweiten Wahlkörper für den verstorbenen Herrn Alois Haratzmüller die Ersatzwahlen vorzunehmen. Die Wählerlisten wurden laut beifolgender Kundmachung, welche jedem Hausbesitzer zugestellt wurde, öffentlich aufgelegt, u. es sind in der festgesetzten Frist von 8 Tagen laut dem vorliegender Reklamationsprotokolle dagegen keine Einwendun-
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