mentirer überreicht die Jahres- Rechnung über die Abhaimungs- gebüren pro 1866. Antrag. Ist die angeschlossene Rechnung sammt den im Jahre 1866 einge- flossenen Abhaimungsgebü- ren pr 5fl 67 xr dem Kassaamte mit der Weisung zuzustellen, die ausgezeigten Kosten für bezalte Taglohnsarbeiten im Betrage von 6 f 40 xr an den Zi- mentirer Franz Fasbender gegen Bestätigung auszube- zalen. Was die nachgesuchte Beistel- lung von 1 oder 2 Gehilfen bey Vorname der Zimentirungs- arbeiten betrifft, so ist dem Hrn. Gesuchsteller zu bedeuten, daß hierauf nicht eingegan- gen werden kann, da nach der vortragenden Rechnung nur meist kleine Gebünde, und in sehr geringer Anzahl zur Zimentirung gelangen, zu deren Füllung ein Gehil- fe gar nicht nothwendig ist, nur ausnamsweise wird zugestan- den, daß für den Fall, als größ- re Gebünde und in einer grös- seren Menge zu zimentiren seyn, ein Gehilfe nach Erfor- auf Kosten der Gemeinde- derniß, bei gestellt werde, worüber jedoch vorerst im
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