Ratsprotokoll vom 1. März 1867

mentirer überreicht die JahresRechnung über die Abhaimungsgebüren pro 1866. Antrag. Ist die angeschlossene Rechnung sammt den im Jahre 1866 eingeflossenen Abhaimungsgebüren pr 5fl 67 xr dem Kassaamte mit der Weisung zuzustellen, die ausgezeigten Kosten für bezalte Taglohnsarbeiten im Betrage von 6 f 40 xr an den Zimentirer Franz Fasbender gegen Bestätigung auszubezalen. Was die nachgesuchte Beistellung von 1 oder 2 Gehilfen bey Vorname der Zimentirungsarbeiten betrifft, so ist dem Hrn. Gesuchsteller zu bedeuten, daß hierauf nicht eingegangen werden kann, da nach der vortragenden Rechnung nur meist kleine Gebünde, und in sehr geringer Anzahl zur Zimentirung gelangen, zu deren Füllung ein Gehilfe gar nicht nothwendig ist, nur ausnamsweise wird zugestanden, daß für den Fall, als größre Gebünde und in einer grösseren Menge zu zimentiren seyn, ein Gehilfe nach Erforauf Kosten der Gemeindederniß, bei gestellt werde, worüber jedoch vorerst im

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