Ratsprotokoll vom 1. März 1867

zu belassen, welche für die bloße Aufname in den Gemeindeverband festgesetzt ist, im Gegentheile erfordert es die Gerechtigkeit u. die billige Rücksicht gegen die Bürger dieser Stadt, daß für die Verleihung des Bürgerrechtes eine höhere Aufnamtaxe eingeführt werde, als sie für die Aufname in den Gemeinde Verband besteht. Nachdem nun für die Aufname in den Gemeinde Verband die Aufnamstaxe mit 15 fl bereits gesetzlich fixiert ist, so dürfte für die Verleihung des Bürgerrechts die Aufnamstaxe von 25 fl vollkommen gerechtfertigt seyn, u. stelle deßhalb den Antrag: Der Gemeinderath wolle beschließen, daß von nun an für die Verleihung des Bürgerrechtes eine Aufnahme taxe von 25 fl zur Gemeindekasse zu entrichten sey. Wurde dieser Antrag einhellig zum Beschluße erhoben, u. die Bürgerrechtstaxe mit 25 fl fixirt. Für die I Section trägt vor: Obmann Herr Vize Bürgermeister Plaichinger. 884. Statthalterey Erlaß vom 6. Febr 867. Z. 1344 womit dem bayr. Staatsangehörigen Johan Keller die Zulassung zum selbstständigen Betriebe

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