Ratsprotokoll vom 1. März 1867

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 1. März 1867 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths - Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes Steyer am 1. März 1867 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Josef Pöltl, und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Vize Bürgermeister Plaichinger, Edelbauer, Graßl, Haratzmüller, Haller, Landsiedl, Mayr, Putz, Reder, Reichl, Reitmayr, Schweikofer, Theißig, Vögerl, Hochw. Zweythurm. Abwesend: die Herren: Holderer, Pfurtscheller, Dr. Pierer, Vogl, Werndl, Wickhoff. Schriftführer der städt: Expeditor Amtmann. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung und bringt zur Kenntniß: 1021. Der hohe ob der ens. Landes Aus- schuß, mit dem Erlasse vom 21. Febr. d.J. Z. 1130 anher eröffnet, daß dem Rekurse des Anton Nitzlader als Vormund des Michael Semlitz- ka wegen verweigerter Zahlung eines Lehrgeldes für den Letzteren zur Erlernung des Barbierge- schäftes auf 3 Jahre mit jährlich 30 fl keine Folge gegeben habe. Wird zur Kenntniß genommen,

Raths - Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes Steyer am 1. März 1867 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Josef Pöltl, und in Gegenwart von 15 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Vize Bürgermeister Plaichinger, Edelbauer, Graßl, Haratzmüller, Haller, Landsiedl, Mayr, Putz, Reder, Reichl, Reitmayr, Schweikofer, Theißig, Vögerl, Hochw. Zweythurm. Abwesend: die Herren: Holderer, Pfurtscheller, Dr. Pierer, Vogl, Werndl, Wickhoff. Schriftführer der städt: Expeditor Amtmann. Herr Bürgermeister eröffnet die Sitzung und bringt zur Kenntniß: 1021. Der hohe ob der ens. Landes Ausschuß, mit dem Erlasse vom 21. Febr. d.J. Z. 1130 anher eröffnet, daß dem Rekurse des Anton Nitzlader als Vormund des Michael Semlitzka wegen verweigerter Zahlung eines Lehrgeldes für den Letzteren zur Erlernung des Barbiergeschäftes auf 3 Jahre mit jährlich 30 fl keine Folge gegeben habe. Wird zur Kenntniß genommen.

und ist Rekurrent hievon zu verständigen. 998. Reklamations-Protokoll über die Wahlerlisten pro 1867. Gemäß §. 40. des Gemeindestatutes für die Stadt Steyer scheidet im Monate März jeden Jahres der dritte Theil der Mitglieder des Gemeinderathes aus. Die Herren Gemeinderäthe, deren Mandat in diesem Jahre erlischt, sind folgende: Josef Landsiedl u. Josef Reder gewählt aus dem I. Wahlkörper, Johann Haratzmüller u. Alois Vogl gewählt aus dem II. Wahlkörper, Michael Pfurtscheller, Josef Haller, Dr. Franz Pierer, u. Ant. Theodor Schweikofer gewählt aus dem III. Wahlkörper. Weiters sind noch von dem ersten Wahlkörper anstatt dem verstorbenen Herrn Michael Haas und vom zweiten Wahlkörper für den verstorbenen Herrn Alois Haratzmüller die Ersatzwahlen vorzunehmen. Die Wählerlisten wurden laut beifolgender Kundmachung, welche jedem Hausbesitzer zugestellt wurde, öffentlich aufgelegt, u. es sind in der festgesetzten Frist von 8 Tagen laut dem vorliegender Reklamationsprotokolle dagegen keine Einwendun-

und ist Rekurrent hievon zu verständigen. 998. Reklamations-Protokoll über die Wahlerlisten pro 1867. Gemäß §. 40. des Gemeindestatutes für die Stadt Steyer scheidet im Monate März jeden Jahres der drit- te Theil der Mitglieder des Ge- meinderathes aus. Die Herren Gemeinderäthe, de- ren Mandat in diesem Jahre er- lischt, sind folgende: Josef Landsiedl u. Josef Reder gewählt aus dem I. Wahlkörper, Johann Haratzmüller u. Alois Vogl gewählt aus dem II. Wahlkörper, Michael Pfurtscheller, Josef Haller, Dr. Franz Pierer, u. Ant. Theodor Schweikofer gewählt aus dem III. Wahlkörper. Weiters sind noch von dem er- sten Wahlkörper anstatt dem verstorbenen Herrn Michael Haas und vom zweiten Wahlkörper für den verstorbenen Herrn Alois Haratzmüller die Ersatz- wahlen vorzunehmen. Die Wählerlisten wurden laut beifolgender Kundmachung, wel- che jedem Hausbesitzer zuge- stellt wurde, öffentlich aufge- legt, u. es sind in der festgesetz- ten Frist von 8 Tagen laut dem vorliegender Reklamationspro- tokolle dagegen keine Einwendun-

gen vorgebracht worden. Am 20. März d.J. geht die gege- bene Auflage Frist von 4 Wochen zu Ende. Vom 17. bis 21. März läuft die 8tä- gige Frist, welche den Wahlen voranzugehen hat, während welcher die Wähler das Wahlaus- schreiben zugestellt erhalten. Die Wahl selbst wird vorgenommen: Am 26. März vom III. Wahlkörper 〃 28 〃 〃 II. dto. 〃 30 〃 〃 I. dto. Gemäß §. 35. des Gem. Stat: bringe ich für jeden Wahlkörper nach- stehende 5 Herren zur Wahlkom- mission in Vorschlag; u. zwar: für den I Wahlkörper: Herrn Kajetan Plaichinger 〃 Johan Amort 〃 Alois Stigler 〃 Ferdinand Gründler 〃 Martin Engl für den II Wahltörper: Herrn Johann Aichberger 〃 Johann Schuhbauer 〃 Franz Schreiner 〃 Georg Kierer 〃 Karl Schreiner für den III Wahlkörper: Herrn Alois Vögerl 〃 Ant. Theod. Schweikofer 〃 Franz Osbild 〃 Johan Redl 〃 Franz Kaumick

gen vorgebracht worden. Am 20. März d.J. geht die gegebene Auflage Frist von 4 Wochen zu Ende. Vom 17. bis 21. März läuft die 8tägige Frist, welche den Wahlen voranzugehen hat, während welcher die Wähler das Wahlausschreiben zugestellt erhalten. Die Wahl selbst wird vorgenommen: Am 26. März vom III. Wahlkörper 28 II. dto. 30 I. dto. Gemäß §. 35. des Gem. Stat: bringe ich für jeden Wahlkörper nachstehende 5 Herren zur Wahlkommission in Vorschlag; u. zwar: für den I Wahlkörper: Herrn Kajetan Plaichinger Johan Amort Alois Stigler Ferdinand Gründler Martin Engl für den II Wahltörper: Herrn Johann Aichberger Johann Schuhbauer Franz Schreiner Georg Kierer Karl Schreiner für den III Wahlkörper: Herrn Alois Vögerl Ant. Theod. Schweikofer Franz Osbild Johan Redl Franz Kaumick

Wolle der löbl: Gemeinderath diese Verfügungen genehmigend zur Kenntniß nehmen. Der Gemeinderath genehmigt die Wählerlisten der 3 Wahlkörper 1867 und nimmt die übrigen Bestimmungen genehmigend zur Kentniß. N°. 1167. Vortrag wegen Bestimmung der Bürgerrechtstaxen. Es wurde bereits in der letzten Gemeinderaths Sitzung dem Gemeinderathe die Mittheilung gemacht, daß das Gemeinde Statut der Stadt Steyr am 18. Jänner 1867 die Allerhöchste Sanktion erhielt. In Folge der Einführung des neuen Gemeindestatutes stellt sich meines Erachtens eine Bestimmung über die Hohe der Bürger-Aufnamstaxe als dringend nothwendig heraus. Wie den Herren ohnedieß bekannt ist, war bisher für die Aufname in den Gemeinde Verwand eine Aufnahms-Gebür von 10 fl 50 xr für die Verleihung des Bürgerrechtes eine Aufnamstaxe von 15 fl 75 xr zu entrichten. Nun verfügt aber das neue Gemeinde Statut im §. 4, daß für die Aufname in den Gemeinde Verband eine Aufnamsgebür von 15 fl ÖW an die Gemeindekasse zu erlegen ist, wogegen der §. 7 verfügt, daß jeder neu aufzuneh-

Wolle der löbl: Gemeinderath die- se Verfügungen genehmigend zur Kenntniß nehmen. Der Gemeinderath genehmigt die Wählerlisten der 3 Wahl- körper 1867 und nimmt die übri- gen Bestimmungen genehmi- gend zur Kentniß. N°. 1167. Vortrag wegen Bestimmung der Bürgerrechtstaxen. Es wurde bereits in der letzten Ge- meinderaths Sitzung dem Gemeinde- rathe die Mittheilung gemacht, daß das Gemeinde Statut der Stadt Steyr am 18. Jänner 1867 die Allerhöchste Sank- tion erhielt. In Folge der Einführung des neuen Gemeindestatutes stellt sich meines Erachtens eine Bestimmung über die Hohe der Bürger-Aufnamstaxe als dringend nothwendig heraus. Wie den Herren ohnedieß bekannt ist, war bisher für die Aufname in den Gemeinde Verwand eine Aufnahms-Gebür von 10 fl 50 xr für die Verleihung des Bürgerrechtes eine Aufnamstaxe von 15 fl 75 xr zu entrichten. Nun verfügt aber das neue Ge- meinde Statut im §. 4, daß für die Aufname in den Gemeinde Ver- band eine Aufnamsgebür von 15 fl ÖW an die Gemeindekasse zu erlegen ist, wogegen der §. 7 ver- fügt, daß jeder neu aufzuneh-

mende Bürger zur Gemeinde- kasse die jeweilig bestehende Auf- namstaxe zu entrichten hat, wel- che den Betrag von 30 fl nicht übersteigen darf. Nach diesem Paragraf steht also der Gemeinde Vertretung das Recht zu, die Aufnamstaxe für die Verleihung des Bürgerechtes bis auf den Betrag von 30 fl aus- zumessen. Es braucht kaum erwähnt zu werden, daß mit dem Bürger- rechte auch gewiße Vorzüge ver- bunden sind, welche mit der blos- sen Gemeinde Angehörigkeit nicht verbunden sind, denn ab- gesehen, daß die Gemeindebür- ger ohne Rücksicht auf jede Steu- erzählung gemäß §. 19. des Ge- meindestatutes wahlberechtigt sind, haben dieselben im Falle der Verarmung auch den alleini- gen Anspruch auf den Genuß je- ner Stiftungen, welche ihrerzeit ausdrücklich für Bürger gemacht worden sind. Auch bestehen Sti- pendien, auf welche nur Bürgers- söhne dieser Stadt Anspruch haben. Bey diesen praktischen u. thatsäch- lichen Vortheilen, welche mit dem Bürgerrechte verbunden sind, er- scheint es nicht gerechtfertiget, die gleiche Aufnamstaxe für die Verleihung des Bürgerrechtes

mende Bürger zur Gemeindekasse die jeweilig bestehende Aufnamstaxe zu entrichten hat, welche den Betrag von 30 fl nicht übersteigen darf. Nach diesem Paragraf steht also der Gemeinde Vertretung das Recht zu, die Aufnamstaxe für die Verleihung des Bürgerechtes bis auf den Betrag von 30 fl auszumessen. Es braucht kaum erwähnt zu werden, daß mit dem Bürgerrechte auch gewiße Vorzüge verbunden sind, welche mit der blossen Gemeinde Angehörigkeit nicht verbunden sind, denn abgesehen, daß die Gemeindebürger ohne Rücksicht auf jede Steuerzählung gemäß §. 19. des Gemeindestatutes wahlberechtigt sind, haben dieselben im Falle der Verarmung auch den alleinigen Anspruch auf den Genuß jener Stiftungen, welche ihrerzeit ausdrücklich für Bürger gemacht worden sind. Auch bestehen Stipendien, auf welche nur Bürgerssöhne dieser Stadt Anspruch haben. Bey diesen praktischen u. thatsächlichen Vortheilen, welche mit dem Bürgerrechte verbunden sind, erscheint es nicht gerechtfertiget, die gleiche Aufnamstaxe für die Verleihung des Bürgerrechtes

zu belassen, welche für die bloße Aufname in den Gemeindeverband festgesetzt ist, im Gegentheile erfordert es die Gerechtigkeit u. die billige Rücksicht gegen die Bürger dieser Stadt, daß für die Verleihung des Bürgerrechtes eine höhere Aufnamtaxe eingeführt werde, als sie für die Aufname in den Gemeinde Verband besteht. Nachdem nun für die Aufname in den Gemeinde Verband die Aufnamstaxe mit 15 fl bereits gesetzlich fixiert ist, so dürfte für die Verleihung des Bürgerrechts die Aufnamstaxe von 25 fl vollkommen gerechtfertigt seyn, u. stelle deßhalb den Antrag: Der Gemeinderath wolle beschließen, daß von nun an für die Verleihung des Bürgerrechtes eine Aufnahme taxe von 25 fl zur Gemeindekasse zu entrichten sey. Wurde dieser Antrag einhellig zum Beschluße erhoben, u. die Bürgerrechtstaxe mit 25 fl fixirt. Für die I Section trägt vor: Obmann Herr Vize Bürgermeister Plaichinger. 884. Statthalterey Erlaß vom 6. Febr 867. Z. 1344 womit dem bayr. Staatsangehörigen Johan Keller die Zulassung zum selbstständigen Betriebe

zu belassen, welche für die bloße Aufname in den Gemeindever- band festgesetzt ist, im Gegen- theile erfordert es die Gerechtig- keit u. die billige Rücksicht ge- gen die Bürger dieser Stadt, daß für die Verleihung des Bür- gerrechtes eine höhere Aufnam- taxe eingeführt werde, als sie für die Aufname in den Ge- meinde Verband besteht. Nachdem nun für die Aufname in den Gemeinde Verband die Aufnamstaxe mit 15 fl bereits ge- setzlich fixiert ist, so dürfte für die Verleihung des Bürgerrechts die Aufnamstaxe von 25 fl voll- kommen gerechtfertigt seyn, u. stelle deßhalb den Antrag: Der Gemeinderath wolle beschließen, daß von nun an für die Verleihung des Bürgerrechtes eine Aufnahme taxe von 25 fl zur Gemeindekasse zu entrichten sey. Wurde dieser Antrag einhellig zum Beschluße erhoben, u. die Bürgerrechtstaxe mit 25 fl fi- xirt. Für die I Section trägt vor: Obmann Herr Vize Bürgermeister Plaichinger. 884. Statthalterey Erlaß vom 6. Febr 867. Z. 1344 womit dem bayr. Staats- angehörigen Johan Keller die Zulas- sung zum selbstständigen Betriebe

des Handels mit Borsten u. Rooß- haar bewilligt wurde. Zur Kenntniß, u. ist Gesuchsteller unter Rückschluß seiner Gesuchs- beilagen zu verständigen. 1003.1006. Im Monate Jänner d.J. wur- den 4 freye Gewerbe angemeldet u. zwar: 1 Rohproduktenhandel von Josef Löff- ler, 1 Kirschnergewerbe von Karl Geisberger, 1 Fleischhauer von August Dorn, 1 Früchtenhandel von Berthold Mayr, dagegen wur- den 7 freye Gewerbe zurück ge- legt u. zwar: 1 Lohnkutscher von Stefan Diener, 1 Viktualienhandel von Joh. Nestlehner, 2 Zucker- und Kaffee Verschleiß von Johan Nestleh- ner u. Joh. Georg Paulmayr, 1 Hut- macher von Seb. Zimmermann, 1 Krä- mer von Jakob Kickl, u. 1 Pflaster- schleifer von Joh. G. Schmidhuber; im Monate Februar wurden 5 freye Gewerbe angenerldet, u.z. 1 Musiker von Ferd. Mann, 1 Brot- verschleiß von Joh. Muckenhuber, 1 Nadlergewerbe von Anna Berger, 1 Fleischselcher u Wurstmacher von Joh. Gilg, 1 Borsten & Roßhaar- handel von Johan Keller, dagegen wurde 1 Bäckengewerbe von Math. Goldenhuber zurück gelegt. Wird zur Kenntniß genommen. 924. Gesuch des J. v. Bertalan, Theater- Direktor in Warasdin um Mitthei-

des Handels mit Borsten u. Rooßhaar bewilligt wurde. Zur Kenntniß, u. ist Gesuchsteller unter Rückschluß seiner Gesuchsbeilagen zu verständigen. 1003.1006. Im Monate Jänner d.J. wurden 4 freye Gewerbe angemeldet u. zwar: 1 Rohproduktenhandel von Josef Löffler, 1 Kirschnergewerbe von Karl Geisberger, 1 Fleischhauer von August Dorn, 1 Früchtenhandel von Berthold Mayr, dagegen wurden 7 freye Gewerbe zurück gelegt u. zwar: 1 Lohnkutscher von Stefan Diener, 1 Viktualienhandel von Joh. Nestlehner, 2 Zucker- und Kaffee Verschleiß von Johan Nestlehner u. Joh. Georg Paulmayr, 1 Hutmacher von Seb. Zimmermann, 1 Krämer von Jakob Kickl, u. 1 Pflasterschleifer von Joh. G. Schmidhuber; im Monate Februar wurden 5 freye Gewerbe angenerldet, u.z. 1 Musiker von Ferd. Mann, 1 Brotverschleiß von Joh. Muckenhuber, 1 Nadlergewerbe von Anna Berger, 1 Fleischselcher u Wurstmacher von Joh. Gilg, 1 Borsten & Roßhaarhandel von Johan Keller, dagegen wurde 1 Bäckengewerbe von Math. Goldenhuber zurück gelegt. Wird zur Kenntniß genommen. 924. Gesuch des J. v. Bertalan, TheaterDirektor in Warasdin um Mitthei-

lung wegen Überlaßung des städtischen Theaters für die Saison 1867/68. Ist dem Herrn Gesuchsteller bekannt zu geben, daß die Ausschreibung wegen Verpachtung des hiesig städtischen Theaters im Monate May d.J. erfolgen dürfte, wo es ihm sodann frey steht, sich hierum in die Competenz zu setzen. 1019. Gesuch des Med. Dr. Friedrich Eichhorn um Aufname in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr und Ertheilung des Bürgerrechtes. Wird der Antrag auf Ertheilung der Aufname in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr und Ertheilung des Bürgerrichtes gegen Entrichtung der Gebüren einstimmig angenommen. 997. Josef Maderböck bgl. Fragner in der Stadt um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr. Wird auf Verleihung des Bürgerrechts gegen Entrichtung der Gebüren der Antrag gestellt, und einhellige genehmigt. 857. Franz Unzeitig Hausbesitzer No. 229 bey der Steyr um den Consens zur Verehelichung mit Johanna Gollner von Großraming Der Ehekansens auszufertigen

lung wegen Überlaßung des städtischen Theaters für die Sai- son 1867/68. Ist dem Herrn Gesuchsteller bekannt zu geben, daß die Ausschreibung wegen Verpachtung des hiesig städtischen Theaters im Monate May d.J. erfolgen dürfte, wo es ihm sodann frey steht, sich hierum in die Competenz zu setzen. 1019. Gesuch des Med. Dr. Friedrich Eichhorn um Aufname in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr und Ertheilung des Bür- gerrechtes. Wird der Antrag auf Ertheilung der Aufname in den Gemeinde Verband der Stadt Steyr und Er- theilung des Bürgerrichtes ge- gen Entrichtung der Gebüren einstimmig angenommen. 997. Josef Maderböck bgl. Frag- ner in der Stadt um Verleihung des Bürgerrechtes der Stadt Steyr. Wird auf Verleihung des Bür- gerrechts gegen Entrichtung der Gebüren der Antrag gestellt, und einhellige ge- nehmigt. 857. Franz Unzeitig Hausbesitzer No. 229 bey der Steyr um den Consens zur Verehelichung mit Johanna Gollner von Großraming Der Ehekansens auszufertigen

bewilligt. 1020. Friedrich Eichhorn Dr. der Med. u. Hausbesitzer um Erthei- lung des politischen Ehekonsen- ses zur Verehelichung mit Maria Moser. Wird bewilligt. 895. Gesuch des Georg Frisch Flie- genschütz in Ennsdorf um Regu- lirung rücksichtlich Erhöhung der Fuhrlohnstaxen für das Aus- führen der Scheiter an der Enns. Wurde einhellig beschloßen: Es sey in eine allgemeine Erhö- hung der Fuhrlohnstaxen nicht einzugehen, sondern es wird nur ausnamsweise für die äus- sere, beziehweise obere Vorstadt Reichenschwall der Fuhrlohn wie jener in die Berggasse pr Klafter anstatt 42 xr mit 52 ½ xr bewilligt, dagegen bleiben die übrigen bisherigen Preisansätze unver- ändert, da selbe den Zeitverhält- nißen entsprechen. Für die II Section trägt vor: Obmann Herr Gemeinderath Josef Theißig. 796. Das städtische Kassaamt über- reicht den Stadt Kasse Journal Abschluß für den Monat Dezem- ber 1866. Wird auf Grund der vorgenom- menen Revision und des richti- gen Befundes genehmigt. 900. Franz Fasbender beeideter Zi-

bewilligt. 1020. Friedrich Eichhorn Dr. der Med. u. Hausbesitzer um Ertheilung des politischen Ehekonsenses zur Verehelichung mit Maria Moser. Wird bewilligt. 895. Gesuch des Georg Frisch Fliegenschütz in Ennsdorf um Regulirung rücksichtlich Erhöhung der Fuhrlohnstaxen für das Ausführen der Scheiter an der Enns. Wurde einhellig beschloßen: Es sey in eine allgemeine Erhöhung der Fuhrlohnstaxen nicht einzugehen, sondern es wird nur ausnamsweise für die äussere, beziehweise obere Vorstadt Reichenschwall der Fuhrlohn wie jener in die Berggasse pr Klafter anstatt 42 xr mit 52 ½ xr bewilligt, dagegen bleiben die übrigen bisherigen Preisansätze unverändert, da selbe den Zeitverhältnißen entsprechen. Für die II Section trägt vor: Obmann Herr Gemeinderath Josef Theißig. 796. Das städtische Kassaamt überreicht den Stadt Kasse Journal Abschluß für den Monat Dezember 1866. Wird auf Grund der vorgenommenen Revision und des richtigen Befundes genehmigt. 900. Franz Fasbender beeideter Zi-

mentirer überreicht die JahresRechnung über die Abhaimungsgebüren pro 1866. Antrag. Ist die angeschlossene Rechnung sammt den im Jahre 1866 eingeflossenen Abhaimungsgebüren pr 5fl 67 xr dem Kassaamte mit der Weisung zuzustellen, die ausgezeigten Kosten für bezalte Taglohnsarbeiten im Betrage von 6 f 40 xr an den Zimentirer Franz Fasbender gegen Bestätigung auszubezalen. Was die nachgesuchte Beistellung von 1 oder 2 Gehilfen bey Vorname der Zimentirungsarbeiten betrifft, so ist dem Hrn. Gesuchsteller zu bedeuten, daß hierauf nicht eingegangen werden kann, da nach der vortragenden Rechnung nur meist kleine Gebünde, und in sehr geringer Anzahl zur Zimentirung gelangen, zu deren Füllung ein Gehilfe gar nicht nothwendig ist, nur ausnamsweise wird zugestanden, daß für den Fall, als größre Gebünde und in einer grösseren Menge zu zimentiren seyn, ein Gehilfe nach Erforauf Kosten der Gemeindederniß, bei gestellt werde, worüber jedoch vorerst im

mentirer überreicht die Jahres- Rechnung über die Abhaimungs- gebüren pro 1866. Antrag. Ist die angeschlossene Rechnung sammt den im Jahre 1866 einge- flossenen Abhaimungsgebü- ren pr 5fl 67 xr dem Kassaamte mit der Weisung zuzustellen, die ausgezeigten Kosten für bezalte Taglohnsarbeiten im Betrage von 6 f 40 xr an den Zi- mentirer Franz Fasbender gegen Bestätigung auszube- zalen. Was die nachgesuchte Beistel- lung von 1 oder 2 Gehilfen bey Vorname der Zimentirungs- arbeiten betrifft, so ist dem Hrn. Gesuchsteller zu bedeuten, daß hierauf nicht eingegan- gen werden kann, da nach der vortragenden Rechnung nur meist kleine Gebünde, und in sehr geringer Anzahl zur Zimentirung gelangen, zu deren Füllung ein Gehil- fe gar nicht nothwendig ist, nur ausnamsweise wird zugestan- den, daß für den Fall, als größ- re Gebünde und in einer grös- seren Menge zu zimentiren seyn, ein Gehilfe nach Erfor- auf Kosten der Gemeinde- derniß, bei gestellt werde, worüber jedoch vorerst im

Amte die Anzeige zu machen ist, und sich von der Nothwendigkeit der Beistellung die Überzeu- gung zu verschaffen. Einhelliger Beschluß nach An- trag. Für die IV. Section trägt vor; Ob- mann Herr Gemeinderath Schweikofer. 774. Schreiben der Gemeinde Vorste- hung Ried mit dem Ausweis über erlaufenen Kosten des im Krankenhause zu Ried verpfleg- ten Filipp Rader. Da die Forderungen des Spitales zu Ried mit den Spitaltaxen im Einklange stehen, so bean- tragt die Section die Bezahlung der Kosten aus dem Armenfonde mit 10 fl 50 xr. Wird angenommen. 804. Schreiben der Gemeinde Kall- ham wegen Zahlung der für Anton Schneider erlaufenen Krankheits- u. Verpflegskosten pr 6 fl. Wird der Antrag auf Zahlung genehmigt. Nachdem die Tagesordnung er- schöpft war, bringt der Obmann der III. Section Herr Gemeinderath Joh. Haller zur Kenntniß, daß mit dem zur Conservirung der städtischen Burgfriedstras- sen präliminirten u. bereits abgelieferten Schottermate- riale insbesondere für die Sier-

Amte die Anzeige zu machen ist, und sich von der Nothwendigkeit der Beistellung die Überzeugung zu verschaffen. Einhelliger Beschluß nach Antrag. Für die IV. Section trägt vor; Obmann Herr Gemeinderath Schweikofer. 774. Schreiben der Gemeinde Vorstehung Ried mit dem Ausweis über erlaufenen Kosten des im Krankenhause zu Ried verpflegten Filipp Rader. Da die Forderungen des Spitales zu Ried mit den Spitaltaxen im Einklange stehen, so beantragt die Section die Bezahlung der Kosten aus dem Armenfonde mit 10 fl 50 xr. Wird angenommen. 804. Schreiben der Gemeinde Kallham wegen Zahlung der für Anton Schneider erlaufenen Krankheits- u. Verpflegskosten pr 6 fl. Wird der Antrag auf Zahlung genehmigt. Nachdem die Tagesordnung erschöpft war, bringt der Obmann der III. Section Herr Gemeinderath Joh. Haller zur Kenntniß, daß mit dem zur Conservirung der städtischen Burgfriedstrassen präliminirten u. bereits abgelieferten Schottermateriale insbesondere für die Sier-

ningerstrasse dießmal kein Auslangen war, und stellt sohin den Antrag: Der löbl: Gemeinderath wolle die nachträgliche Lieferung von 30 bis 40 Fuhren Flußschotter auf die Strasse von St. Anna herein zum letzten Preiße genehmigen. Wird die nachträgliche Lieferung von 30 bis 40 Fuhren Schotter auf die genannte Strassenstrecke bewilligt. Theißig Pöltl Jos. Landsiedl Bürgmstr. Amtmann Schriftführer

ningerstrasse dießmal kein Auslangen war, und stellt so- hin den Antrag: Der löbl: Ge- meinderath wolle die nachträg- liche Lieferung von 30 bis 40 Fuh- ren Flußschotter auf die Stras- se von St. Anna herein zum letzten Preiße genehmigen. Wird die nachträgliche Liefe- rung von 30 bis 40 Fuhren Schotter auf die genannte Strassenstrecke bewilligt. Theißig Pöltl Jos. Landsiedl Bürgmstr. Amtmann Schriftführer

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