759. Protokoll mit Franz Schreiner Kirschner wegen Nachsicht eines Strafbetrages. Vortrag Herr Franz Schreiner wurde mit Erkenntniß vom 5. Aug. 866 wegen Veräußerung von Fleisch eines unbeschauten Kalbes zu einer Geldstrafe von 25 fl zum Armenfonde der Stadt Steyer verurtheilt. An diesem Strafbetrage hat Franz Schreiner 5 fl erlegt, und sucht um die gütige Nachsicht des Restes pr 20 fl an. Da dieser Betrag wohl empfindlich ist, Hr. Franz Schreiner den Armen der Stadt schon auf andere Weise manches hat zukommen lassen, so stelle ich den Antrag: Der Gemeinderath wolle dem Hrn. Franz Schreiner den Rest der Strafe pr 20 fl nachsehen. Wurde dieser Antrag einstimmig angenommen. Nachdem die Tages Ordnung erschöpft war, bringt Herr Bürgermeister zur Kenntniß, daß der Mauthner in Ennsdorf die Anzeige machte, daß für die Steinfuhrwerke beim Eisenbahnbau keine Mauthgebühr entrichtet werden wolle, u. deshalb um die Versetzung Mauthschrankens
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