Bruderhause entzogen wurde, nachdem selbe ganz unterstandslos sind, nunmehr wieder gestattet werden wolle. Wurde einstimmig beschlossen, diesen beiden Personen den Unterstand im Bruderhause ausnamsweise u. nur auf die Dauer eines ordnungsmäßigen Verhaltens mit dem Beifügen zu bewilligen, daß bey vorkommen der geringsten Beschwerde der Unterstand wieder entzogen, und nicht mehr gestattet werden würde. 276. Note der Gem. Vorstehung Wiener Neustadt vom 10. Jänner d.J. Z. 7764 um eine höhere Betheilung für Johann Bundshuber. Sektions Antrag: Einstweilen zur Wissenschaft. Angenommen. 188. Note des kk. Bezirksamtes Kufstein vom 3. Jänner 867 Z. 4736 womit die Protokollarbeschwerde des Anton Nitzlader als Vormund des Michael Schemlitzka wegen verweigerter Zahlung eines Lehrgeldes zur weiteren Amtshandlung übermacht wird. Mit Bericht dem h. Landesausschuße vorzulegen. 189. Note der Gemeinde Vorstehung Kallham vom 11. Jänner 867 Z. 7 über die Erkrankung des hieher zustän-
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