auszugsweise mit dem Ersuchen mitzutheilen, die auf selbe entfallenden Kosten durch die betreffenden mitkonkurrirenden einheben zu lassen, u. zur Deckung der von der Stadtkasse geleisteten Vorschüße hieher in Abfuhr zu bringen. An den bestellten Zimentirer Franz Fasbender ist der Auftrag zu erlassen, die Rechnung über die im Jahre 1866 eingehobenen Abhaimungsgebüren binnen 8 Tagen in Vorlage zu bringen, u. in der Folge jede erforderliche Anschaffung für das Zimentirungsamt hieramts anzuzeigen. Einstimmig angenommen. 240. Das städtische Kasseamt relationirt über das Resultat der Bier Consumtion in Steyr im Solar Jahre 1866 u. die für die Perception der Verzehr.-Steuer Gemeinde Zuschläge bey der Ein-, Aus- u. Durchfuhr den bestellten Einnehmern u. Controlleuren gebührenden Remunerationen. Antrag. Diese Relation wird zur Wissenschaft genommen, u. werden nach Vorschrift der Instruktion vom 20. Oktober 1856 für die Perception der Verzehrungssteuer Gemeinde Zuschläge bey der Bier-
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