Ratsprotokoll vom 11. Jänner 1867

frieden gelegenen Realitäten die Angehörigkeit der Stadt Steyer erworben, u. da demsel- ben hinsichtlich der neuen Verlei- hung des Bürgerrechtes auch kein gesetzliches Hinderniß entgegen- steht, so ist auf neuerliche Ver- leihung desselben anzutragen. Bezüglich der zu zahlenden Bür- gerrechtstaxe, die mit der Verleihung des Bürgerrechtes verbunden ist, bemerke ich daß der Herr Gesuchsteller um Nachsicht derselben gar nicht angesucht habe. Nachdem derselbe aber schon früher ein angesehener Bürger der Stadt gewesen, und derselben auch als Gemeinderath durch lange Zeit gute Dienste ge- leistet hat, so halte ich es für billig, von einem Taxbezug im Sinne des §. 13 der Gem: O. abzu- sehen. Ich stelle daher einverständlich mit der Section den Antrag; Dem Herrn Gesuchsteller das Bürgerrecht der Stadtgemeinde Steyr taxfrey zu verleihen, u. hievon die Stadtgemeinde Linz zu verständigen. Einstimmig angenommen. 6926. Auszug aus dem Gewerbere- gister über die im Monate De- zember 866 erfolgten Gewerbs-

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