de Anträge: Wolle der löbl. Gemeinderath der Inhalt dieses Protokolles zur genehmigenden Kenntniß nehmen, u. speziell die Anschauung der Sektion theilen, welche in dem hohen Statthalterei Erlaße vom 23. April d.Js. Z. 4122 eine unbegründete Beschränkung der Gemeinde Autonomie erblickt und sofort gegen diese geeigneten Orts Verwahrung einlegen. In diesem Erlaße wird ausgesprochen, daß die einseitige Befreiung von der Hälfte des Schulgeldes durch Beschlüße, des Gemeinderathes nicht mehr zuläßig sei. Weiters wolle der G. Rath dem Antrage der löbl. Realschul Lokal-Comission bezüglich der Mühewaltung des Herrn Stefan Willner demselben eine jährliche Remuneration zu 50 fl der Art zu sichern, daß die Differenz zwischen dem Betrage pr 50 fl u. dem als 4 % Einhebungsgebür von der Gesammtheit der Schulgelder entfallende Betrag aus der Stadtkasse gedekt werde. Für das abgelaufene Schuljahr 1865/6 beträgt die ErgänzungsRemuneration aus der Stadtkasse 20 fl 95 xr welcher Be-
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