de Anträge: Wolle der löbl. Gemeinderath der Inhalt dieses Protokolles zur genehmi- genden Kenntniß nehmen, u. speziell die Anschauung der Sektion theilen, welche in dem hohen Statthalterei Erlaße vom 23. April d.Js. Z. 4122 eine un- begründete Beschränkung der Gemeinde Autonomie erblickt und sofort gegen diese geeigne- ten Orts Verwahrung einle- gen. In diesem Erlaße wird ausgesprochen, daß die einseiti- ge Befreiung von der Hälfte des Schulgeldes durch Beschlüße, des Gemeinderathes nicht mehr zuläßig sei. Weiters wolle der G. Rath dem Antrage der löbl. Realschul Lokal-Comission bezüglich der Mühewaltung des Herrn Stefan Willner demselben eine jähr- liche Remuneration zu 50 fl der Art zu sichern, daß die Differenz zwischen dem Betrage pr 50 fl u. dem als 4 % Einhebungs- gebür von der Gesammtheit der Schulgelder entfallende Be- trag aus der Stadtkasse ge- dekt werde. Für das abgelaufene Schuljahr 1865/6 beträgt die Ergänzungs- Remuneration aus der Stadtkasse 20 fl 95 xr welcher Be-
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