nicht in Verwendung gebracht werden konnten, die Herstellung solid u. dauerhaft ausgeführt wurde, so stelle ich den Antrag: der löbl. GemeindeRath genehmige die von H. Josef Werndl gelegte Rechnung bezüglich der übernommenen Herstellung des beschädigten steinernen SteyerbrückenJoches sowie die nachgewiesenen Mehrkosten nach Abzug des Gewinnes im Betrage von 549 fl 65 xr u. das Kassaamt sei anzuweisen diesen Betrag gegen Bestätigung auszubezalen. Übrigens sei dem Bau Unternehmer Herrn Josef Werndl für die ausgesprochene Verzichtleistung auf den bei diesem Bau erzielten Gewinn der Dank der GemeindeVorstehung auszudrücken. Wird dieser Antrag einstimmig angenommen. Der Obmann der III. Sektion H. G. Rath Josef Haller trägt vor: 6645. Das Stadtbauamt zeigt an die Nothwendigkeit der Anschaffung von Streubäumen zur Belegung der Brücken. Die Sektion beantragt die Lieferung von 750 Stück 18 schuhige 60 Stk. 17' u. 72 Stk. 16' 5" hohe
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