nicht in Verwendung gebracht werden konnten, die Herstel- lung solid u. dauerhaft aus- geführt wurde, so stelle ich den Antrag: der löbl. Gemeinde- Rath genehmige die von H. Josef Werndl gelegte Rechnung bezüglich der übernommenen Herstellung des beschädigten steinernen Steyerbrücken- Joches sowie die nachgewiese- nen Mehrkosten nach Abzug des Gewinnes im Betrage von 549 fl 65 xr u. das Kassa- amt sei anzuweisen diesen Betrag gegen Bestätigung auszubezalen. Übrigens sei dem Bau Unter- nehmer Herrn Josef Werndl für die ausgesprochene Verzichtleistung auf den bei diesem Bau erzielten Gewinn der Dank der Gemeinde- Vorstehung auszudrücken. Wird dieser Antrag einstim- mig angenommen. Der Obmann der III. Sektion H. G. Rath Josef Haller trägt vor: 6645. Das Stadtbauamt zeigt an die Nothwendigkeit der Anschaffung von Streubäumen zur Belegung der Brücken. Die Sektion beantragt die Lieferung von 750 Stück 18 schuhige 60 Stk. 17' u. 72 Stk. 16' 5" hohe
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